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Wechselperiode II endet am 2. Februar / Alle Unterlagen

Karlsruhe (sim). Die Wechselperiode II bei den Fußballern (ob im Profi- oder Amateurbereich) endet am 2. Februar und dauert in diesem Jahr somit zwei Tage länger, weil der 31. Januar auf einen Samstag fällt und dann der nächste Werktag noch mitgerechnet werden muss. Bis 2. Februar um 24 Uhr müssen die kompletten Wechselunterlagen (im Original) und auch eventuell nachträgliche Freigaben bei der Passstelle des Badischen Fußballverbandes in der Sportschule Schöneck eingegangen sein. Alles was am 3. Februar und später eingeht, kann nicht mehr berücksichtigt werden. „Wir bitten die Vereine, dies ganz besonders zu berücksichtigen, wobei entscheidend der Eingang beim Fußballverband und nicht der Poststempel ist“, appelliert nochmals Geschäftsführer Siegfried Müller, der aus Erfahrung weis, dass es hier alljährlich zu Vereinsfehlern kommt, „die so gut wie nicht mehr repariert werden können“. Zur Terminwahrung sind bei nachträglichen Freigaben auch Faxmitteilungen (0721/4090423 oder 0721/4090424) gestattet, die allerdings ebenso am 2. Februar bis spätestens um 24 Uhr eingegangen sein müssen. Sofern ein Amateur in der Wechselperiode II bei einem anderen Verein zum Vertragsspieler wird, ist im Gegensatz zur Wechselperiode I zusätzlich die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich.

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