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Badischer Fußballverband e.V.
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Fußball-Wechselperiode I endet am 31. August

Karlsruhe (sim). Im Bereich des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und auch bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) für die beiden Bundesligen endet am Montag, 31. August um 24 Uhr. Für den Amateurbereich wie auch für Vertragsspieler von der dritten Liga bis hinunter zur Kreisklasse C bedeutet dies, dass sämtliche Unterlagen bei der Passstelle des Badischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht oder zumindest die Startberechtigung ab 1. November (Nichtfreigaben bei Amateuren) für Punktespiele zu erhalten. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Ganz besonders weist der bfv darauf hin, dass nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingangsstempel in der Geschäftsstelle. Bei nachträglichen Freigaben sind zur Terminwahrung auch Fax-Eingänge gültig.

Alles was ab dem 1.September für Amateure beantragt wird, erhält erst wieder Spielrecht in der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar 2010) und dies auch bei Freigaben, es sei denn, der letzte Einsatz bei einem Spiel (egal ob Punkte-, Pokal- oder Freundschaftsbegegnung) liegt nachweislich länger als sechs Monate zurück. Auch Vertragsspieler bekommen ab 1. September kein Spielrecht mehr. Ausnahmen gibt es lediglich bei einem arbeitslosen Vertragsspieler, dessen Vertrag am 30. Juni 2009 ausgelaufen ist und der zwischenzeitlich nirgends mehr gespielt hat. Ein solcher Akteur kann mit Vertrag noch im Laufe dieses Jahres verpflichtet werden.

An keine Fristen ist der Nachwuchsbereich bis zum jüngeren A-Junioren-Jahrgang gebunden. Ebenso können erstmalige Spielerlaubnisse sowie die Anträge für Aktivenspielrecht jederzeit vorgelegt werden (Fax dient zur Terminwahrung, Originale müssen unverzüglich nachgereicht werden).

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