30 Jun. 2016

Bildungszeitgesetz: bfv als Bildungsträger anerkannt

 

Der Badische Fußballverband ist ab sofort offiziell als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkannt.

Zusätzlich zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit können Arbeitnehmer in Baden-Württemberg nun auch das Bildungszeitgesetz nutzen, um sich für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen freistellen zu lassen. Im Sportverein ehrenamtlich Tätige, beispielsweise Trainer, Jugendleiter oder Funktionäre können bis zu fünf Tage bezahlten Bildungszeit im Jahr beantragen, um an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

„Für die vielen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen ist das Bildungszeitgesetz eine gute Sache. Bisher haben sie oft ihre Urlaubstage „geopfert“, um sich aus- und fortzubilden. Wir freuen uns sehr, dass die Anerkennung jetzt durch ist“, erklärt Klaus-Dieter Lindner, Abteilungsleiter für Qualifizierung beim bfv.

Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit das Bildungszeitgesetzt angewendet werden kann, zum Beispiel eine Lehrgangsdauer von durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag. Dies trifft im laufenden Jahr noch nicht auf alle bfv-Lehrgänge zu. Für welche Lehrgänge Bildungszeit beantragt werden kann, ist im DFBnet gekennzeichnet. In der Lehrgangsplanung für 2017 werden diese Anforderungen natürlich berücksichtigt, so dass mehr Aus- und Fortbildungen für eine Freistellung in Frage kommen.

Unabhängig vom Bildungszeitgesetz gilt weiterhin das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“, nach dem Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bis zu zehn Tage Freistellung beantragen können.

Infos und Formulare finden Sie auf der bfv-Homepage oder auf www.bildungszeit-bw.de.http://www.bildungszeit-bw.de