Aus- und Fortbildungen für Schiedsrichter
Schiedsrichter-Neulingslehrgänge (nur dezentral)
Der Badische Fußballverband führt seine Neulingslehrgänge seit 2008 nur noch dezentral in seinen Kreisen durch. Diese Lehrgänge richten sich an alle, die sich für eine Tätigkeit als Schiedsrichter interessieren und mindestens 12 Jahre alt sind. Innerhalb von ca. 20 Lerneinheiten werden die Fußballregeln und die Grundlagen der Spielleitung vermittelt. Die Ausbildung ermöglicht nach abgelegter Prüfung die Teilnahme an zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten und den kostenlosen Eintritt zu Spielen bis hin zur Bundesliga. Die Anmeldung erfolgt beim Schiedsrichterlehrwart des Kreises.
Alle Neulingslehrgänge schließen mit einer schriftlichen Prüfung (Beantwortung von Regelfragen) und einer sportlichen Prüfung (1.000-m-Lauf in maximal sechs Minuten) ab.
Zentrale Schiedsrichter-Fortbildungen
Zweimal im Jahr führt der bfv eine zentrale Fortbildungsveranstaltung in der Sportschule Schöneck durch. Diese Lehrgänge richten sich an alle Schiedsrichter, die sich weiterbilden möchten, vor allem aber an förderungswürdige und förderungswillige Schiedsrichter. Inhaltlich stehen Videoanalysen, Persönlichkeitsentwicklung und praktische Regelkunde im Mittelpunkt der Fortbildungen. Die Anmeldungen erfolgen bei entsprechender Eignung über den Kreisschiedsrichterobmann oder den -lehrwart direkt beim Verbandslehrwart.
Hinzu kommt eine Fortbildung, zu der die Schiedsrichter des aktuellen Förderkaders und ausgewählte Schiedsrichter zu einem bestimmten Thema vom Verbandslehrwart persönlich eingeladen werden.
Weiterhin werden für die nach den internationalen Regeln des Weltfußballverbandes FIFA gespielte Hallenfußball- Variante Futsal dezentrale Schulungen für Neulinge und eine zentrale Fortbildung für Fortgeschrittene angeboten.
Zentrale Schiedsrichter-Sichtungs- und -Pflichtlehrgänge
Für Schiedsrichter, die für die Qualifizierungsrunde (Nachwuchsrunde) zur Landesliga gemeldet
werden, wird einmal im Jahr ein zentraler Sichtungslehrgang in der Sportschule Schöneck angeboten. Zu dem Lehrgang werden nur Teilnehmer zugelassen, die von den zuständigen Bezirkskoordinatoren dem Verbandsschiedsrichterobmann zum jeweiligen Stichtag gemeldet wurden. Der Lehrgang ist für andere Schiedsrichter nicht belegbar.
Für Schiedsrichter, die für die Verbands- und Landesliga klassifiziert sind, werden zum Erhalt der
Qualifikation separate Lehrgänge angeboten, bei denen Teilnahmepflicht besteht. Die Teilnehmer
werden persönlich vom Verbandsschiedsrichterobmann eingeladen.
zentrale Schiedsrichter-Sichtungs- und -Pflichtlehrgänge



