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Kreis Tauberbischofsheim

„Zweiten Mannschaften in Konkurrenz“

Der Fußballkreisvorstand TBB weist alle „Zweiten Mannschaften in Konkurrenz“ auf folgendes hin:

Für den Einsatz von Spielern einer oberen in einer unteren Mannschaft, die „in Konkurrenz“ spielt, gelten  neben der 4-Tagesschutzsperre sowie dem Spielmanipulationsparagraphen (§ 4 Strafordnung) in den letzten 4 Verbandsspielen sowie in Relegations- bzw. Entscheidungsspielen besondere Vorschriften, die in § 11 b der Spielordnung ausgeführt sind. Dort heißt es in Absatz 3 und 4:

 

Absatz 3: „In den letzten vier Verbandsspielen, Relegations-, Entscheidungs-, Auf- und Abstiegsspielen der unteren Mannschaften dürfen keine Spieler eingesetzt werden, die in der oberen Mannschaft mehr als die Hälfte der bisher ausgetragenen Verbandsspiele gespielt haben.

Bei einem Vereinswechsel während der Saison gilt diese Bestimmung ab dem

Tag der Spielberechtigung entsprechend.“

(Dies gilt sowohl für U-23 als auch für Ü-23 Spieler!)

 

Absatz 4: „In Auf- und Abstiegsspielen, Relegations- und Entscheidungsspielen sind Spieler nicht spielberechtigt, die nach dem 1.5. des betreffenden Spieljahres Spielrecht für den jeweiligen Verein erhalten haben.“

 

 

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