22 Nov. 2016

bfv-Rothaus-Kreispokal Heidelberg: Ausrichter fürs Endspiel gesucht

 

(ts/fw) Für das Finale im bfv-Rothaus-Kreispokal Heidelberg der Saison 2016/2017 haben sich der ASC Neuenheim 2 und der 1. FC Wiesloch qualifiziert.

Auch in diesem Jahr soll das Endspiel wieder auf einem neutralen Platz ausgetragen werden. Bewerbungen hierfür können bis Mitte Januar 2017 bei Kreispokalspielleiter Frank Wolf (E-Mail:frank.wolf@fussball-hd.de oder über das DFBnet-Postfach) eingereicht werden.
 
Das Finale soll möglichst am 17. April (Ostermontag) um 14 Uhr durchgeführt werden.  Die endgültige Ansetzung erfolgt in Absprache mit dem Ausrichter, den beiden Finalisten sowie der Rothaus Brauerei.
 
Der Platz sollte wetterbeständig und nicht nach wenigen Regentagen bereits unbespielbar sein!
 
Pflichten des ausrichtenden Vereins:

  • Bereitstellung und Vorbereitung des Spielfelds
  • Werbematerialien der Rothaus Brauerei müssen an den vorgegebenen Stellen eingesetzt werden
  • eventuelle Werbeträger von Wettbewerbsfirmen der Rothaus Brauerei müssen abgedeckt werden
  • Im Rahmen des Endspiels sollen exklusiv nur Rothaus Produkte ausgeschenkt werden (auch im Clubhaus)
  •  Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Spielbällen, sowie an Aufwärmbällen für die Mannschaften
  • Bereitstellung der Umkleidekabinen für die Mannschaften und das Schiedsrichter-Gespann
  • vorsorgliche Bereitstellung von Überzieh-Hemden
  • Bereitstellung von Pausengetränken für die Mannschaften
  • Betreuung des Schiedsrichter-Gespanns
  • Kassieren der Eintrittsgelder gemeinsam mit einem Verantwortlichen der Finalteilnehmer
  • Abrechnung der Eintrittsgelder mit einem Verantwortlichen vom Fußballkreis Heidelberg
  • eine Lautsprecher-Anlage sollte vorhanden sein, ein „Stadionsprecher“ ist zu stellen
  • eine vorhandene Lautsprecher-Anlage sollte für die Siegerehrung genutzt werden können (Funk-Mikrofon?)
  • der Pressewart des ausrichtenden Vereins hat einen kurzen Spielbericht zu verfassen und an die interessierten Medien (z.B. Rhein-Neckar-Zeitung) zu schicken

 
Rechte des ausrichtenden Vereins:

  • der ausrichtende Verein erhält 20% der kassierten Eintrittsgelder, mindestens aber 60 Euro (siehe auch § 11 der Finanzordnung des Badischen Fußballverbands)
  • voller Erlös aus Verkauf von Speisen und Getränken (es sollen nur Rothaus Produkte ausgeschenkt werden)
  • Bei Bedarf wird eventuell notwendiges Ausschank-Equipment über die Rothaus Brauerei gestellt
  • Der Ausrichter erhält zuzüglich zum Erlös aus Speisen und Getränken und dem o.g. Anteil der Eintrittsgelder eine Organisationspauschale in Höhe von 500 Euro.