24 Apr. 2017

Regionaler Inklusions-Cup Süd - das Fußballturnier für inklusive Teams

 

Der Badische Fußballverband richtet in Kooperation mit der TSG 1899 Hoffenheim am Mittwoch, 21. Juni 2017 einen Inklusions-Cup aus. Teilnehmen können Mannschaften der süddeutschen Fußballverbände, gespielt wird auf dem Schulsportplatz in Hoffenheim. Die Veranstaltung wird von der DFB-Stiftung Sepp Herberger, der Allianz Stiftung für Kinder und von der Bundesliga-Stiftung unterstützt.

Der Cup ist eines von fünf regionalen Qualifikationsturnieren für den bundesweiten Inklusions-Cup. Clubs der 1. und 2. Bundesliga sowie Vereine der Fußballverbände Baden, Südbaden, Württemberg, Bayern und Hessen können bis zum 15. Mai 2017 eine integrative/inklusive Mannschaft melden. Jedes Team besteht aus sechs Spielern, davon je drei mit und ohne Handicap. Die Jungen und Mädchen können zwischen 10 und 15 Jahre alt sein, die Art der Behinderung ist irrelevant. Bei den Spielen müssen zu jeder Zeit mindestens zwei Spieler mit Handicap auf dem Spielfeld stehen.

Acht Startplätze stehen zur Verfügung. Pro Landesverband ist mindestens eine Mannschaft startberechtigt. Über die weitere Zulassung entscheiden die Landesverbände nach Eingang der Anmeldung. Darüber hinaus hat die TSG 1899 Hoffenheim einen Startplatz sicher. Der Turniersieger, der ausrichtende Bundesligist und „die Mannschaft des Turniers“ des regionalen Inklusions-Cups Süd qualifizieren sich für den Inklusions-Cup in der Sportschule Grünberg vom 01. bis 05. Oktober 2017. Teilnehmen können dort insgesamt 15 Teams.

Eine begrenzte Anzwahl an Übernachtungsmöglichkeiten für teilnehmende Mannschaften steht in unmittelbarer Nähe der Spielstätte in Hoffenheim zur Verfügung. Für Verpflegung sorgen die Organisatoren. 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in ihrem Landesverband:

Die Anmeldung erfolgt zentral an den Badischen Fußballverband über das Online-Formular. Eine endgültige Bestätigung zur Turnierteilnahme erhalten Sie nach Meldeschluss bis spätestens zum 22. Mai 2017.