10 Apr. 2017

Neuer Service: Entschädigungsrechner bei Vereinswechseln

 

Auf der Homepage www.badfv.de steht ab sofort ein digitaler Rechner zur Verfügung, der die festgelegten Entschädigungsbeträge bei Vereinswechseln ohne Zustimmung des abgebenden Vereins in der Wechselperiode I darstellt.

Bei einem Vereinswechsel eines Spielers ohne Zustimmung in der Wechselperiode I (1.07.-31.08.) kann die Zustimmung durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. Die Beträge sind festgelegt und von der Ligazugehörigkeit abhängig. Zudem handelt es sich um Höchstbeträge.

Um die Berechnung der Entschädigung zu vereinfachen, steht jetzt ein Rechner im Tab "Vereinswechsel" zur Verfügung.

Alle hierfür zu beachtenden Bestimmungen regelt die bfv-Spielordnung (§ 16, Ziffern 3.2. und 4). Für Fragen und Auskünfte stehen außerdem die Mitarbeiterinnen der Passstelle gerne zur Verfügung:

Christina Richter: 0721/4090457, Christina.Richter@badfv.de
Julia Klett: 0721/4090416, Julia.Klett@badfv.de