22 Okt. 2020

Corona-Verordnung Sport gilt weiterhin – Behörden vor Ort entscheiden über neue Regelungen

 

Karlsruhe/bfv.    Am 19.10.2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen. Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert.

Zwar wurde die grundsätzliche Maximalzahl der Teilnehmer am Trainingsbetrieb auf zehn Personen reduziert. Für den Trainingsbetrieb im Fußball gilt wie zuvor die Ausnahmeregelung, nach der die Mindestzahl überschritten werden darf, wenn dies erforderlich ist. Das bedeutet konkret, dass ein Sportbetrieb wie in den vergangenen Wochen möglich ist – es gibt derzeit keine generellen Einschränkungen für Fußballspiele oder den Trainingsbetrieb und auch kein Kontaktverbot.

Maßgeblich für unsere Vereine sind jedoch neben den Verordnungen der Landesregierung die Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter oder Polizeibehörden vor Ort, die sich auch an den aktuellen Infektionszahlen orientieren. So können regional unterschiedliche Regelungen gelten, bspw. was eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes oder auch die Beschränkung von Zuschauerzahlen bei Sportveranstaltungen angeht.

Grundsätzlich können die örtlichen Gesundheitsbehörden den Sportbetrieb auch über die CoronaVO Sport hinausgehend einschränken oder gar untersagen. Solche Fälle sind in Baden-Württemberg bisher jedoch nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden (Gesundheitsamt, Stadtverwaltung) und erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Regelungen.

Ebenso wichtig wie die Einhaltung der behördlichen Vorgaben ist jedoch ein verantwortungsvoller Umgang der Sportler*innen und Zuschauer*innen mit der aktuellen Situation. Bitte halten Sie sich strikt an Abstandsregelungen, reduzieren Sie die Kontakte abseits des Fußballspielens auf das Notwendigste und tragen Sie in geschlossenen Räumlichkeiten einen Mund-Nasen-Schutz.

 

Weitere Informationen zu den geltenden Hygieneregeln