08 Mär. 2021

Neue Corona-Verordnung: was ist erlaubt?

 

Karlsruhe. Für die Fußballvereine in Baden-Württemberg gelten seit heute erste Lockerungen. Je nach Sieben-Tage-Inzidenz gelten Öffnungen für den Trainingsbetrieb.

Wie erhofft betreffen die am weitesten gehenden Lockerungen Kinder bis 14 Jahre. Sie dürfen bei einer dauerhaften Inzidenz unter 100 im betreffenden Land- oder Stadtkreis ab sofort in Gruppen bis zu 20 Personen zuzüglich Trainer- bzw. Betreuerteam trainieren. Jugendliche ab 15 Jahre – die Altersgrenze gilt taggenau – und Erwachsene dürfen in Land- und Stadtkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 in Zehnergruppen trainieren. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind Sportgelände für Personen ab 15 Jahren zwar offen, das Training darf aber nur im Rahmen der üblichen Kontaktbeschränkung stattfinden, also maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.

Für alle Beteiligten gilt dabei: Übungen sollen kontaktarm ausgeführt werden, das heißt ohne engen, dauerhaften Körperkontakt. Trainiert werden kann ausschließlich im Freien. Kabinen und Sanitärräume bleiben geschlossen. Eine wichtige Grenzmarke ist die Sieben-Tage-Inzidenz von 100. Steigen die Infektionszahlen drei Tage in Folge über diese Marke, ist kein Trainingsbetrieb in Gruppen mehr möglich.

„Der Anfang ist gemacht!“, kommentiert Felix Wiedemann, Leiter Spielbetrieb beim Badischen Fußballverband. „Ich denke wir tun alle gut daran, nun Schritt für Schritt zu gehen und nicht gleich an die weiteren Öffnungsszenarien zu denken. Es gilt vielmehr mit den aktuellen Lockerungen nicht leichtfertig umzugehen und die Vorgaben zu beherzigen. Unsere Vereine haben gezeigt, dass sie verantwortungsbewusst handeln, darauf vertrauen wir auch jetzt.“

FAQs und „Frag den bfv“

Die wichtigsten Fragen haben wir auf www.badfv.de/coronavirus in den FAQs im Reiter „Trainingsbetrieb“ bereits zusammengefasst und ergänzen sie laufend. Weiteren Fragen beantworten wir in einer neuen Auflage von „Frag den bfv“ persönlich. Die Live-Kommunikation findet am Montag, 15.03.2021, um 18 Uhr statt und ist für alle Interessierten über diesen Link erreichbar: https://app.livewebinar.com/frag-den-bfv. Weitere Infos sowie die Möglichkeit, Fragen einzureichen, folgen.

 

Regeln für den Fußballbetrieb in Baden-Württemberg: 8. bis 21. März 2021. Grafik: bfv