07 Jun. 2021

Gnadenentscheid für Sperrstrafen der Saison 2020/21

 

Karlsruhe. Das Präsidium des Badischen Fußballverbandes hat die teilweise Begnadigung von Sperrstrafen für Herren, Frauen und Jugend beschlossen.

Durch die Aussetzung des Spielbetriebs in Folge der Covid-19-Pandemie ab dem 30.10.2020 waren bei Herren und Frauen im bfv noch ca. 226 Sperrstrafen und im Jugendbereich ca. 42 zu verbüßen. Der größte Teil der Sperrstrafen wäre bei einer gewohnten Fortführung des Spielbetriebs abgegolten, da es sich überwiegend um Pflichtspielsperren handelt. Eine entsprechende Abgeltung war den Spielern jedoch durch die Aussetzung des Spielbetriebs nicht möglich.

Daher hat das Präsidium entschieden Pflichtspielsperren, die zum Zeitpunkt der Aussetzung noch nicht vollständig verbüßt waren, gemäß §16 bfv-StO im Gnadenweg in Höhe von höchstens vier Pflichtspielen zu erlassen.

Durch den Gnadenentscheid werden von den noch vorhandenen 268 Pflichtspielsperren 256 Sperrstrafen erlassen und nur noch größere Vergehen mit noch offenen vier oder mehr Spielen Sperren, müssen ihre verbleibende Spielsperren noch verbüßen. Diese Sperrstrafen werden jedoch ebenfalls um vier Spiele reduziert.

Zeitsperren, die gemäß § 28 bis § 32 StO verhängt wurden, bleiben von der Gnadenentscheidung unberührt und sind vollständig zu verbüßen, da es sich hierbei um grobe Vergehen handelt, die unabhängig von dem Verlauf des Spieljahres getroffen wurden.