Wechselperiode I steht bevor
Karlsruhe. Die neue Saison 2021/22 kann nach aktuellem Stand und der derzeitigen Corona-Lage pünktlich starten. Somit steht auch die Wechselperiode I an.
Die Wechselperiode beginnt offiziell am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2021. Das bedeutet alle Wechselangelegenheiten von Amateur- und Vertragsspieler*innen ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2003) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2005) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2021 vorliegen bzw. beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2021 erfolgen muss.
Abmeldung
Will ein*e Spieler*in den Verein wechseln, muss die Abmeldung bei dem bisherigen Verein als aktive*r Spieler*in nachweisbar erfolgen. Dafür gibt es zwei Wege:
Variante 1: Willigt der*die Spieler*in schriftlich ein, kann der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel online über das DFBnet Pass Online-Portal stellen. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Das muss bei Herren und Frauen bis einschließlich 30.06.2021 und in der Jugend bis einschließlich 15.07.2021 erfolgen. Bitte beachten. Das Abmeldedatum kann nicht rückwirkend geändert werden.
Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den*die Spieler*in in Form einer Abmeldepostkarte per Einschreiben abmelden. Als Empfänger-Adresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Der Poststempel gilt als Tag der Abmeldung. Damit beginnt eine 14-Tage-Frist, in der der abgebende Verein verpflichtet ist, den*die Spieler*in online abzumelden. Achtung: Zum Nachweis einer Verfristung muss die Postkarte per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe Einschreiben versendet werden.
Mit dem Tag der Abmeldung endet auch zugleich die Spielberechtigung für den bisherigen Verein.
Freigabe
Meldet der abgebende Verein den*die Spieler*in innerhalb der 14-Tage Frist nicht online ab oder gibt eine Erklärung über die Abmeldung ab, gilt er oder sie als freigegeben. Dies gilt für alle Arten der Abmeldung.
Im Jugendbereich erhält ein*e Spieler*in nach der fristgerechten Abmeldung (15.07.2021) und der Freigabe des abgebenden Vereins die Spielberechtigung frühestens zum 16.07.2021. Stimmt der abgebende Verein der Freigabe nicht zu, erhält der*die Spieler*in die Spielberechtigung zum 01.11.2020. Bei Abmeldung nach dem 15.07.2020 und Freigabe erhält der*die Spieler*in eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Wenn das letzte Spiel länger als 6 Monate zurückliegt, gilt sofortige Spielberechtigung.
Bitte beachten: Diese Regelung wird mit der Anpassung der Spielordnung (vom 01.04.2021) für die Spielzeiten 2020/2021 und 2021/2022 ausgesetzt.
Bei Herren und Frauen gilt: Wurde der*die Spieler*in fristgerecht abgemeldet und der abgebende Verein erteilt eine Freigabe, gilt das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele (frühestens ab dem 01.07.2021). Die Spielberechtigung für Pokal- und Freundschaftsspiele beginnt mit dem Tag des Eingangs.
Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, erhält der*die Spieler*in die Spielberechtigung zum 01.11.2021. Um diese Sperre zu verhindern, kann in der Wechselperiode I die nachträgliche Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung erreicht werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) ab. Auf unserer Homepage steht ein digitaler Entschädigungsrechner zur Verfügung (unter „Vereinswechsel“).
Überregionaler Vereinswechsel: Die Abmeldung eine*r Spieler*in muss im Seniorenbereich bis zum 30.06.2021, im Juniorenbereich bis zum 15.07.2021 durch den abgebenden Verein online oder alternativ durch den*die Spieler*in selbst per Abmeldepostkarte erfolgen. Als Empfängeradresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsadresse. Anschließend kann der aufnehmende Verein online den Vereinswechsel beantragen.
Die nachträgliche Freigabe muss durch einen Nachweis der Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Wechselperiode (31.08.2021) muss sie dann online durch den aufnehmenden Verein beantragt werden. Bei einer überregionalen nachträglichen Freigabe muss der Nachweis nach der online-Erfassung unverzüglich per Email nachgereicht werden.
Vereinswechsel Vertragsspieler*innen
Will ein*e Vertragsspieler*in den Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler*in werden, muss zum 30.06.2021 entweder der Vertrag auslaufen oder die einvernehmliche Vertrags-Auflösung der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der aufnehmende Verein benötigt trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags einen Nachweis der fristgerechten Abmeldung zum 30.06.2021. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den aufnehmenden Vereins muss zwischen dem 01.07.2021 und dem 31.08.2021 durch Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der bfv-Passstelle erfolgen. Die Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein hängt sowohl vom Antragseingang als auch von dem Freigabevermerk des abgebenden Vereins ab.
Erhält ein*e Vertrags- oder Amateurspieler*in beim neuen Verein einen Vertrag, muss er nicht abgemeldet werden. Die Abmeldeanforderung erfolgt dennoch systemseitig durch die Passstelle. Unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins gilt die Spielerlaubnis zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.2021. Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.2021 beginnen. Vertragsauflösungen und Verlängerungen können gerne online erfasst werden. Der Vertrag muss der Passstelle bis zum 31.08.2021 im Original vorliegen. Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den*die Vertragsspieler*in die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein nachgewiesen werden.
WICHTIGER HINWEIS: Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen müssen spätestens 14 Tage nach Abschluss angezeigt werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden.
Erreichbarkeit der Passstelle
Ab Montag, 28.06.21, gelten für die bfv-Passstelle besondere Regelungen:
Besuchszeiten: Hierfür bieten wir den Vereinen eine individuelle Terminvereinbarung an, gerade auch in Anbetracht der Pandemie, um ein größeres Aufeinandertreffen bestmöglich vermeiden zu können. Die Terminvereinbarung kann während der Telefonzeiten oder gerne per Email an Christina.Richter@badfv.de oder Tobias.Schuettler@badfv.de erfolgen.
Telefonzeiten: Täglich von 10.00-11.00 Uhr und von 13.00-14.00 Uhr