Kreistag

Der § 23 der Satzung des bfv regelt die Bestimmungen des Kreistages.

Der Kreistag bildet die Versammlung und Vertretung der im Kreisgebiet zusammengefassten Vereine zur Besprechung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Kreises. Er findet jeweils im Jahr des Verbandstages statt. In den beiden anderen Jahren ist es den Kreisen freigestellt, a.o. Kreistage oder Zusammenkünfte der Vereine anzuberaumen.

Die Einladung zum Kreistag hat unter Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt des Verbandes spätestens 4 Wochen vor dem Kreistag zu erfolgen.

Die Aufgaben des Kreistages erstrecken sich auf:

a) Jahresberichte
b) Rechnungslegung durch den Kreiskassier
c) Bericht der Kreiskassenprüfer
d) Aussprache über die Berichte
e) Erledigung von Anträgen
f) Entlastung
g) Neuwahlen (Kreisvorsitzender, bis zu 2 stellv. Kreisvorsitzende, Kreiskassier, Kreisschriftführer, Kassenprüfer, Referent für Freizeitsport)
h) Bestätigung des Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses und des Kreisjugendleiters
i) Wahl der Delegierten zum Verbandstag
j) Verschiedenes

Die Delegierten des Fußballkreis Karlsruhe wählten bei Ihrem außerordentlichen Kreistag am 03. Juli 2014 in der Karlsburg in Durlach Thomas Rößler einstimmig zum neuen Kreisvorsitzenden im Fußballkreis Karlsruhe. Unterstützung erhält er von dem bisherigen Stellvertreter Wolfgang Keßler und dem neu gewählten Stellvertreter Bernd Bastian.

SAM 0052
SAM 0055
SAM 0063
SAM 0065
SAM 0067
SAM 0070
SAM 0076
SAM 0078
SAM 0083
SAM 0092
SAM 0097
SAM 0102
SAM 0104
SAM 0107
SAM 0114
SAM 0116
SAM 0117
SAM 0122
SAM 0127
SAM 0129
 
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Der 52. ordentliche Kreistag fand am 15. Juni 2016 um 18.30 Uhr beim TSV Spessart im "Spechtwaldsaal" statt.


Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

wir laden Sie hiermit satzungsgemäß zum 53. ordentlichen Kreistag des Fußballkreises Karlsruhe am 22. September 2020  um 19.00 Uhr  in den Lichthof des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes (Karlsruhe, Durlacher Allee 56) ein.

Der Kreistag wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt, soweit dies die dann gültigen Corona-Verordnungen zulassen. Es gilt die Maskenpflicht bis zu den Sitzplätzen.

Sofern sich die Landesvorgaben ändern sollten und keine Präsenzveranstaltung aufgrund einer aktuellen Entwicklung möglich sein sollte, wird die Durchführung in Form eines digitalen Kreistages erfolgen.

Die Tagesordnung ist in der Anlage beigefügt.

Der Kreistag ist eine Pflichtveranstaltung. Anträge müssen bis spätestens 22. August 2020 beim Kreisvorsitzenden gemäß §23 in Verbindung mit §14 der Satzung des bfv eingegangen sein.

Das Stimmrecht der Vereine ergibt sich aus §13 der Geschäftsordnung des bfv.

!!!Wichtig!!!
In der Anlage befindet sich ein Schreiben, mit dem jeder Verein seinen Vertreter zum Kreistag anmelden muss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der Hygienevorschriften nur ein Vertreter pro Verein am Kreistag teilnehmen kann.  Dieser Vertreter muss mit beigefügtem Schreiben angemeldet werden. Senden Sie die Anmeldung an den Kreisvorsitzenden per e-Postfach des bfv oder an tk.roessler@web.de bis spätestens 16. September 2020 zurück. Nur mit dieser Anmeldung erhalten Sie Einlass und Stimmrecht am Kreistag.


Thomas Rößler
Kreisvorsitzender


Anwesenheitsformular
Anfahrt

Kreistagsheft


Der 54. ordentliche Kreistag findet am 20. Juli 2024 um 10.00 Uhr in der Begegnungsstätte Grötzingen (Niddastr. 9, 76229 Karlsruhe) statt.

Weitere Infos folgen zeitnah.