19 Aug. 2022

Förderprogramme für die Unterstützung von Geflüchteten

 

Neues „Ukraine-Förderprogramm“ der DFB-Stiftung Egidius Braun 

In Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration startet die DFB-Stiftung Egidius Braun ein neues Förderprogramm für Fußballvereine, die sich für geflüchtete Frauen, Kinder und Jugendliche aus der Ukraine einsetzen. Unterstützt werden bis zu 150 Fußballklubs mit einer pauschalen Anerkennungsprämie in Höhe von jeweils 500 Euro. Antragsberechtigt sind die alle Fußballvereine in Deutschland. Es wird angestrebt, die bereitstehenden Mittel gleichberechtigt auf Fußballklubs aus möglichst allen DFB-Landesverbänden zu verteilen.

 

Die Vereine können die Fördermittel unter anderem für folgende Zwecke einsetzen:

Befähigung zur Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins (zum Beispiel durch Bereitstellung von Sportkleidung, Bereitstellung von Fußbällen, Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen, Finanzierung von Trainingslagern, Finanzierung von kostenlosen Sondertrainings, Finanzierung von Spielerpässen und Deckung anfallender Kosten)

Organisation von Sprachkursen, Begegnungsfesten und Freundschaftsturnieren, Organisation von Dolmetschern

Bereitstellung des Vereinsheims für geflüchtete Familien

 

Die Antragsstellung ist jederzeit per E-Mail an info@egidius-braun.de möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.egidius-braun.de/ukraine-hilfe.

 

Sonderförderung durch „Integration durch Sport“ 

Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ (IdS) stellt im Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2022 eine zusätzliche befristete Sonderförderung für Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen ausschließlich für Geflüchtete, unabhängig von der individuellen Staatsangehörigkeit, in den Bereichen:

Übernahme von Beiträgen für Vereinsmitgliedschaften (Deckelung bei 120 Euro pro Person und Jahr)

Einmalige Übernahme individueller/persönlicher Sportausrüstung oder Schutzausstattung zur dauerhaften Überlassung an einzelne Personen (Deckelung bei 250 € pro Person)

Qualifizierungskosten zum Erwerb einer Übungsleiter*innen bzw. Trainer*innen-Lizenz (Breitensport)

 

Bitte beachten: Eine Bezuschussung ist ausschließlich für Ausgaben möglich, die zwischen dem 01.08. und 31.12.2022 getätigt wurden (laut Kaufbeleg). Vereinsmitgliedschaften sind anteilig für den Zeitraum vom 01.08.-31.12.2022 förderfähig.

 

Weitere Informationen gibt es beim Badischen Sportbund Nord. Anträge aus Nordbaden werden direkt an den Landessportverband Baden-Württemberg gestellt: Infos und Antragsformular