Gnadenentscheid für Sperrstrafen der Saison 2019/20
Karlsruhe. Vor den ersten Pflichtspielen am kommenden Wochenende hat das Präsidium des Badischen Fußballverbandes die teilweise Begnadigung von Sperrstrafen für Herren und Frauen beschlossen.
Bei der Aussetzung des Spielbetriebs in Folge der Covid-19-Pandemie am 12.03.2020 waren bei Herren und Frauen im bfv noch ca. 210 Sperrstrafen offen. Der größte Teil der Sperrstrafen wäre durch eine gewohnte Fortführung des Spielbetriebs abgegolten, da es sich überwiegend um Pflichtspielsperren handelt. Eine entsprechende Abgeltung war den Spielern jedoch durch die Aussetzung des Spielbetriebs nicht möglich.
Daher hat das Präsidium entschieden Pflichtspielsperren, die zum Zeitpunkt der Aussetzung noch nicht vollständig verbüßt waren, gemäß §16 bfv-StO im Gnadenweg in Höhe von höchstens vier Pflichtspielen zu erlassen.
Durch den Gnadenentscheid werden von den noch vorhandenen 210 Pflichtspielsperren 195 Sperrstrafen erlassen und nur noch größere Vergehen mit noch offenen fünf oder mehr Spielen Sperren, müssen ihre verbleibende Spielsperren noch verbüßen. Diese Sperrstrafen werden jedoch ebenfalls um vier Spiele reduziert.
Zeitsperren, die gemäß § 28 bis § 32 StO verhängt wurden, bleiben von der Gnadenentscheidung unberührt und sind vollständig zu verbüßen, da es sich hierbei um grobe Vergehen handelt, die unabhängig von dem Verlauf des Spieljahres getroffen wurden.
Eine Entscheidung, wie im Jugendbereich mit Sperrstrafen verfahren wird, trifft das Präsidium in seiner nächsten Sitzung.