01 Apr. 2019

Endgültige Einführung verpflichtender Trainerlizenzen

 

Karlsruhe. Ab der Saison 2019/20 müssen Trainerinnen und Trainer in den bfv-Verbandsligen über eine gültige Lizenz verfügen.

Qualifizierte Trainerinnen und Trainer sind entscheidend für die Qualität des Trainings im Verein, denn von ihnen hängt es zum großen Teil ab, ob Jugendliche, aber auch Erwachsene im Verein bzw. in ihrer Mannschaft bleiben.

Die Verbandsligen haben dabei eine enorm wichtige Vorbildfunktion. Daher beschloss der Verbandsvorstand bereit zur Saison 2017/18 die verpflichtenden Trainerlizenzen in Badens höchsten Ligen. Die vergangenen beiden Spielzeiten galten als Übergangsfrist, die nun endet. Ab der kommenden Saison müssen Trainerinnen und Trainer, die eine Mannschaft der Verbandsligen Herren, Frauen, Junioren oder Juniorinnen betreuen über eine gültige Lizenz verfügt. Dabei ist für die Herren-Verbandsliga mindestens die B-Lizenz, für die Frauen-, Junioren- und Juniorinnen-Verbandsligen mindestens die C-Lizenz (entsprechend der DFB-Ausbildungsordnung in der am 1.7.2019 geltenden Fassung) erforderlich. Trainer im Sinne dieser Vorschrift ist die für die Leitung des Trainings und die sportliche Ausrichtung der jeweiligen Mannschaft nach außen erkennbar hauptverantwortliche Person. Sonderregelungen gibt es insbesondere für Trainer von Aufsteigermannschaften sowie bei einem Trainerwechsel.

Alle Informationen zur Qualifizierung gibt es hier. Hier finden Sie auch die Hinweise zur Anwendung der Bildungszeit Baden-Württemberg für Qualifizierungsmaßnahmen sowie zur Fortbildung für Lizenzinhaber.

Ansprechpartner bfv-Geschäftsstelle: Dennis Will, Tel.: 0721/40904-29, dennis.will@badfv.de