Qualifizierung

Aus- und Fortbildung im bfv

Der bfv bietet eine umfangreiche Palette an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für die Zielgruppen

zentral in der Sportschule Schöneck und dezentral in den Kreisen und Vereinen.

Neben Qualifizierungsangeboten, die zu einem Zertifikat oder einer Lizenz führen, bietet der bfv auch zahlreiche Maßnahmen, die zusätzlich oder unabhängig davon zur Weiterbildung, Information und für neue Impulse dienen oder spezielle Zielgruppen fortbilden.

Förderungen

AOK Treff Fußballgirls

AOK-Qualifizierungsstipendien

Gutes Training und richtiges Trainerverhalten sind eine wichtige Grundlage dafür, die Begeisterung am Fußball bei den Mädchen und Frauen zu wecken und aufrecht zu halten. Daher fördert die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit den Fußballverbänden im Land die Qualifizierung speziell für diesen Bereich.

Alle Männer und Frauen, die im Mädchen- und Frauenfußball tätig sind und die Trainerausbildung bzw. Teile davon in diesem Jahr absolviert haben, können sich für ein AOK-Qualifizierungsstipendium bewerben. Voraussetzung ist die Verpflichtung, noch mindestens ein weiteres Jahr im Mädchen- oder Frauenfußball tätig zu sein, und die Abgabe von zwei Halbjahresberichten über die Tätigkeit. Der Antrag muss vom jeweiligen Verein gestellt werden. Die Höhe der Stipendien entspricht maximal der Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr.

Die Bewerbung für 2024 ist bis zum 08. Dezember 2024 möglich: Bewerbungsformular


Zuschüsse für DOSB-Lizenzen

Das Land Baden-Württemberg stellt finanzielle Sportfördermittel bereit, damit die Sportbünde über einen Beschäftigungskostenzuschuss die Arbeit der Vereine unterstützen können. Der Badische Sportbund Nord schüttet somit Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter bzw. Trainer aus. Darunter fallen die Trainer-C- und B-Lizenz des Badischen Fußballverbandes. Vereine können für ihre Trainer mit Lizenz bis zu 500 Euro jährlich abrechnen. Die Lehrgangskosten lassen sich auf diese Weise einfach und schnell wieder refinanzieren. Infos gibt es beim BSB Nord.

Freistellung

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können zwei Gesetze für die Freistellung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nutzen:

  • das Bildungszeitgesetz und 
  • das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.

Die Ansprüche und Voraussetzungen sind unterschiedlich. Der Badische Fußballverband ist als Träger von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannt. Entsprechende Lehrgänge sind im Lehrgangsprogramm mit einem *BZ gekennzeichnet.

 

 

Ansprechpartner Qualifizierung in den Kreisen

Kreis Name Email
Tauberbischofsheim Hans Kastner hakastner@gmx.de
Buchen Uwe Todtenhaupt ut@todtenhaupt.net
Mosbach Darko Lacic darko.lacic@web.de
Sinsheim Patrick Fischer profischer@t-online.de
Heidelberg Karl Drehsel karl.drehsel@fussball-hd.de
Mannheim Andreas Ewald ewald.hohensachsen@gmx.de
Bruchsal Steffen Rudolf rudolf.steffen@gmx.de
Karlsruhe Thomas Potschka potschka.thomas@bgv.de
Pforzheim Regina Schendel reginschendel@gmx.de

 

 

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