Herren/Frauen

Erstausstellung

Um am verbandsorganisierten Spielbetrieb teilnehmen zu können, muss ein Spieler über eine Spielerlaubnis verfügen. Hat der Spieler in Deutschland noch keine Spielerlaubnis, d.h. der Spieler hat noch KEIN offizielles Spiel bestritten, muss ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis beantragt werden.

Ein Antrag "Erstmalige Spielgenehmigung" kann ganzjährig gestellt werden. Die Spielberechtigung für Freundschafts- und Pflichtspiele wird auf den Tag der Antragstellung erteilt. Der Antrag kann ganz einfach über die DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ erfolgen. 

Übersicht der Unterlagen, die bei einer online-Beantragung im Verein vorliegen müssen:

Deutsche Erwachsene, egal welchen Alters:

  • Antrag "Erstmalige Spielgenehmigung"
  • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde), aus dem Name, Vorname und Geburtsdatum hervorgeht

Hinweis:

Bei der Eingabe der persönlichen Daten des jeweiligen Spielers ist darauf zu achten, dass der Vor- und Zuname genauso eingegeben wird, wie dieser aus dem amtlichen Dokument hervorgeht. Bei einem Umlaut (z.B. dem „ü“) im Namen, muss dieser ebenso im DFBnet eingetragen werden.  

Zusätzliche Anlagen bei ausländischen Erwachsenen!


Handelt es sich bei dem beantragten Spieler um einen ausländischen Fußballer müssen zusätzliche Unterlagen mit eingereicht werden. Detaillierte und weiterführende Informationen finden Sie unter dem Punkt „International“.

Vereinswechsel

Berechnung der Entschädigung bei Herren

Spielklasse abgebender Verein:
Spielklasse aufnehmender Verein:
Aufnehmender Verein hat keine A-, B- oder C-Jun. (1,5-facher Satz):
Spieler war weniger als 18 Monate beim abgebenden Verein (0,5-facher Satz):
Spieler zwischen 17-20 Jahre und mind. 3 Jahre beim abgebenden Verein (1,5-facher Satz):
Grundbetrag: EUR
Faktor/Satz:
Entschädigung: EUR

Der Vereinswechsel eines Amateurs der Altersklasse Herren/Frauen sowie des älteren Jahrgangs der A-Junioren und B-Juniorinnen kann nach der DFB-Spielordnung (§ 16 ff. bfv-Spielordnung) in zwei Wechselperioden stattfinden:

Wechselperiode I           vom 01.07. bis zum 31.08.
Wechselperiode II vom 01.01. bis zum 31.01.


Ein Transfer außerhalb dieser Zeitfenster geht mit einer Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele zum Antragseingang und mit einer Wartefrist von sechs Monaten ab dem Tag des letzten Spiels für Pflichtspiele einher.

Grundsätzlich kann der antragstellende Verein die Bearbeitung eines regionalen als auch überregionalen Vereinswechsels unter der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ über den Menüpunkt „Antragsübersicht“ verfolgen. 

Damit ein Spieler den Verein wechseln kann, muss dieser zunächst bei seinem aktuellen Verein abgemeldet werden. Hierzu ist die Abmeldepostkarte per Einschreiben an die offizielle Vereinsanschrift des jeweiligen Vereins zu schicken oder die Beantragung eines online-Vereinswechsels mittels der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ durchzuführen (Antragstellung ist gleichzeitig Tag der Abmeldung). Oder Sie wählen noch den alten herkömmlichen Weg und schicken die Abmeldepostkarte per Einschreiben (-Rückschein) an die offizielle Vereinsanschrift des jeweiligen Vereins.

Die Abmeldung des Spielers muss fristgerecht erfolgen, um einen Vereinswechsel innerhalb der zwei Wechselperioden zu ermöglichen (als Tag der Abmeldung gilt das Datum der Antragstellung oder des Poststempels):

Abmeldung für Wechselperiode I           bis zum 30.06.
Abmeldung für Wechselperiode II bis zum 31.12.


Geht einem Verein eine Abmeldung für einen Spieler – per Einschreiben oder durch die online-Beantragung als automatisch generiertes Abmeldeschreiben ins E-Postfach oder per Einschreiben zu, muss dieser mit der Abmeldung des Spielers innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung reagieren. Grundsätzlich kann der bisherige Verein des Spielers (abgebender Verein) einem Vereinswechsel zustimmen oder nicht zustimmen und dies entsprechend bei der online-Abmeldung vermerken.

Hinweis:

Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung, sodass der Spieler keine weiteren Spiele für den bisherigen Vereins bestreiten darf!  

Versäumen der Abmeldung zieht ein Bußgeld nach sich!

Wird der Spieler nicht innerhalb der 14-tägigen Frist abgemeldet, wird der abgebende Verein in Form einer auf ebenfalls zwei Wochen befristete Pass-/Abmeldeanforderung erneut um die Abmeldung des Spielers gebeten und der Spieler gilt als freigegeben (sofortiges Spielrecht anhand der entsprechenden Wechselbestimmungen). Wird auch der zweiten Aufforderung nicht nachgekommen, wird gegen den abgebenden Verein ein Bußgeld in Höhe von 103 € erhoben (§ 26 bfv-Strafordnung).

Antragstellung  

Die Beantragung eines online-Vereinswechsels erfolgt mittels der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“. Das Erfassungsdatum ist gleichzeitig das Abmeldedatum (sofern kein anderweitiger fälschungssicherer Nachweis der Abmeldung vorliegt, Bsp. In Form des Einschreibebelegs der Post oder ähnliches). D.h. der Antrag auf Vereinswechsel muss spätestens zu den Fristenden (30.06./31.12) online gestellt werden 

HINWEIS: Das Abmeldedatum kann im Nachgang weder vom alten noch vom neuen Verein abgeändert werden.


Übersicht der Unterlagen, die bei einer online-Beantragung im Verein vorliegen und mindestens 2 Jahre aufbewahrt müssen:

  • Antrag "Vereinswechsel" + ggfs. Abmeldenachweis
  • Nachträgliche Freigabe (kann nur vom aufnehmenden Verein online beantragt werden, sofern der Zahlungsbeleg oder das Schriftstück des bisherigen Vereins vorliegt!!)

Berechnung bzw. Erteilung der Spielberechtigung

Die Angaben zur Spielberechtigung für Pflicht- und Freundschaftsspiele des jeweiligen Spielers hängen grundsätzlich vom Tag der Antragstellung sowie der Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel ab. Bei einer Zustimmung durch den abgebenden Verein wird das Pflichtspielrecht frühestens zum 01.07. (Wechselperiode I) bzw. 01.01. (Wechselperiode II) erteilt. Die Zustimmung kann auch nachträglich erteilt werden, spätestens jedoch bis zum Ende der jeweiligen Wechselperiode.

Das Freundschaft- und Pokalspielrecht wird immer auf den Tag der Antragstellung erteilt.

HINWEIS: Eine bereits erteilte Zustimmung kann nicht mehr in eine Nicht-Zustimmung umgewandelt werden. Wird die Zustimmung zum Vereinswechsel versagt, ist zu unterscheiden, ob der Vereinswechsel in der Wechselperiode I oder II vollzogen werden soll.

Wechselperiode I:

Eine Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch Zahlung der in der bfv-Spielordnung (§ 16 Kapitel 3.2.1.) festgelegten Aufwandsentschädigung ersetzt und damit die Freigabe „erkauft“ werden. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an Faktoren, die die beiden beteiligten Vereine bzw. deren 1. Herrenmannschaften betreffen als auch den wechselnden Spieler. Den genauen Betrag können Sie sich von unserem digitalen Entschädigungsrechner automatisch ausrechnen lassen (siehe oben).

Schriftliche Vereinbarungen, die die Höhe der Aufwandsentschädigung regeln, sind grundsätzlich zulässig, vorausgesetzt das Schreiben hat einen offiziellen Charakter (Vereinsbriefpapier, Unterschrift der beteiligten vertretungsberechtigten Vereinsverantwortlichen und deren Vereinsstempel) wird eingehalten und die in der bfv-Spielordnung festgelegten Beträge werden nicht überschritten.

Können die beiden beteiligten Vereine keine Einigung erzielen, wird das Pflichtspielrecht für den wechselnden Spieler zum 01.11. bzw. sechs Monate nach dem letzten Spiel und das Freundschaftsspielrecht zum Antragseingang erteilt.

Wechselperiode II:

In der Wechselperiode II kann ein Vereinswechsel nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins erfolgen. Die fehlende Zustimmung kann insbesondere nicht durch Zahlung der in der bfv-Spielordnung (§ 16 Kapitel 3.2.1.) festgelegten Aufwandsentschädigung ersetzt werden. Die Bedingung, zu der der abgebende Verein beim Vereinswechsel die Zustimmung erteilt, ist damit frei verhandelbar.   

Wegfall der Wartefrist:

Bei den nachfolgenden Gründen kann die Wartefrist im Rahmen eines Vereinswechsels wegfallen:

  • Rückkehr zum alten Verein, wenn der Spieler für den Verein noch kein Pflichtspiel bestritten hat (Voraussetzung: Zustimmung des abgebenden Vereins.
  • Rückkehr zum alten Verein bei laufender Wartefrist aufgrund der Nichtzustimmung, wenn der Spieler für den neuen Verein noch kein Spiel (Freundschafts- und Pflichtspiele) bestritten hat.
  • Auflösung des kompletten Vereins oder Einstellung des Frauen- oder Herrenspielbetriebs, sofern die Abmeldung des Spielers danach war
  • Rückkehr zum alten Verein während oder innerhalb eines Monats nach Beendigung der Wehrpflicht oder des Zivildienstes, unabhängig davon, ob der Spieler während der Ableistung der Wehrpflicht oder des Zivildienstes die Spielberechtigung für einen anderen Verein erhalten hatte
  • Rückkehr zum alten Verein, nachdem der Spieler zu Studienzwecken für eine befristete Zeit seinen Wohnsitz gewechselt und bei einem Verein seines Studienortes gespielt hat
  • Nachweislich kein Spiel innerhalb der letzten sechs Monate (hierbei zählt jede Art von Spiel, also auch Freundschaftsspiele)

Die Wartefrist kann für konkrete Beispiele in unserem Wartefristen Planspiel berechnet werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Orientierungshilfe. Das ermittelte Ergebnis ist daher unverbindlich.

Die Beantragung eines überregionalen Online-Vereinswechsels kann zwischenzeitlich bei den meisten Verbänden ebenfalls mittels der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ erfolgen. Das Erfassungsdatum ist gleichzeitig das Abmeldedatum (sofern kein anderweitiger fälschungssicherer Nachweis der Abmeldung vorliegt, beispielsweise in Form des Einschreibebelegs der Post oder ähnliches). D.h. der Antrag auf Vereinswechsel muss spätestens zu den Fristenden (30.06./31.12) online gestellt werden.

HINWEIS: Das Abmeldedatum kann im Nachgang weder vom alten noch vom neuen Verein abgeändert werden.

Im Falle, dass der abgebende Verband nicht die stellvertretende Online-Abmeldung zulässt, benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Nachweis der Abmeldung, sodass Sie den Antrag online beantragen können.

Übersicht einzureichender Unterlagen bzw. der Unterlagen, die bei einer Online-Beantragung im Verein vorliegen und mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden müssen:

• Antrag auf Spielerlaubnis

• Ggf. Einschreibebeleg der stellvertretenden Abmeldung beim abgebenden Verein oder ein anderer fälschungssicherer Nachweis (sofern der abgebende Verband keine Online-Abmeldung zulässt) 

• Nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein online beantragt werden, sofern der Zahlungsbeleg oder das Schriftstück des bisherigen Vereins vorliegt!

Abmeldung durch aufnehmenden Verein bei diesen Verbänden möglich:

• Bayerischer Fußball-Verband

• Berliner Fußball-Verband

• Fußball-Landesverband Brandenburg

• Fußballverband Sachsen-Anhalt

• Hamburger Fußball-Verband

• Hessischer Fußball-Verband

• Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern

• Niedersächsischer Fußballverband

• Saarländischer Fußball-Verband

• Sächsischer Fußball-Verband

• Südbadischer Fußballverband

• Südwestdeutscher Fußball-Verband

• Thüringer Fußball-Verband

• Württembergischer Fußball-Verband

International

Ein Antrag „Erstmalige Spielgenehmigung“ oder „Vereinswechsel“ eines ausländischen Spielers muss mit zusätzlichen Anlagen bei der Passstelle des Badischen Fußballverbands gestellt und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund bearbeitet werden. Die Beantragung erfolgt unter der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ und kann über den Menüpunkt „Antragsübersicht“ verfolgt werden. Der Verein muss die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren.     

Grundsätzlich wird bei den internationalen Passangelegenheiten zwischen Internationalen Erstausstellungen und Internationalen Vereinswechseln unterschieden. 

Um am verbandsorganisierten Spielbetrieb teilnehmen zu können, muss ein Spieler über eine Spielerlaubnis verfügen. Hat der Spieler in Deutschland noch keine Spielerlaubnis, d.h. der Spieler hat noch KEIN offizielles Spiel bestritten, muss ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis beantragt werden.

Ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis kann ganzjährig gestellt werden. Das Spielrecht für Freundschaft- und Pokalspiele wird auf den Tag der Antragstellung erteilt. Das Spielrecht für Pflichtspiele kann erst ab Eingang der DFB-Freigabe erteilt werden.

 

Übersicht der Unterlagen, die dem Verein vorliegen müssen:

Ausländische Erwachsene, die …

… das 18. Lebensjahr vollendet haben:

 

  • Antrag „Erstmalige Spielgenehmigung“
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis)
  • Internationaler Fragebogen

 

HINWEIS: Bei der Online-Beantragung muss lediglich der Ausweis des Spielers hochgeladen werden.

 

 

Hat der jeweilige Spieler bereits im Ausland am Spielbetrieb teilgenommen, muss ein Antrag „Vereinswechsel“ beantragt werden. Dabei müssen die Bestimmungen des FIFA-Reglements bzgl. Status und Transfer von Spielern im Zusammenhang mit der DFB-Spielordnung und die Wechselperioden I und II eingehalten werden.

Wechselperiode I           vom 01.07. bis zum 31.08. (bei Abmeldung bis zum 30.06.)
Wechselperiode II vom 01.01. bis zum 31.01. (bei Abmeldung bis zum 31.12.)


Bei einem Antrag „Vereinswechsel“, der außerhalb der Wechselperiode gestellt wird, bekommt der jeweilige Spieler die Spielberechtigung für Pflichtspiele zu Beginn der nächsten Wechselperiode. Es sei denn, der abgebende Nationalverband bestätigt, dass das letzte Spiel des jeweiligen Spielers länger als sechs Monate zurückliegt.

Darüber hinaus gelten für internationale Vereinswechsel von Spielern, die entweder im Ausland als Vertragsspieler geführt sind oder beim antragstellenden Verein Vertragsspieler werden sollen, besondere Bestimmungen (FIFA-TMS, Reamateurisierung). Für Informationen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zur Passstelle des Badischen Fußballverbands auf.

Der Ablauf der Beantragung eines internationalen Vereinswechsels läuft mit Ausnahme der Berücksichtigung der Wechselperioden analog zu dem einer internationalen Erstausstellung ab (Übersicht einzureichender Unterlagen).

Vertragsspieler

Verträge mit Vertragsspielern müssen eine Laufzeit bis zum Ende des Spieljahres (30.06.) haben. Die Laufzeit soll für Spieler über 18 Jahren auf fünf Jahre begrenzt werden. Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrages drei Jahre. Der Abschluss ist während eines Spieljahres auch für die laufende Spielzeit möglich.

Die Vereine und die Spieler sind verpflichtet, Vertragsabschlüsse, Änderungen sowie Verlängerung von Verträgen unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen ab Vertragsabschluss, über die Antragstellung ONLINE durchzuführen und die entsprechenden Dokumente hochzuladen. Eine Berücksichtigung der angezeigten Verträge findet nur statt, wenn diese die vom Verein an den Spieler zu leistende Vergütung oder andere geldwerte Vorteile in Höhe von mindestens € 350,00 monatlich ausweisen. Eine weitergehende inhaltliche Prüfung durch den zuständigen Verband findet nicht statt.

Bei einem aufgrund eines Vertragsabschlusses erfolgten Vereinswechsel ist der aufnehmende Verein verpflichtet, rechtzeitig einen Antrag auf Vereinswechsel bei der Passstelle online zu stellen oder den Antrag eingescannt per Email über die E-Postfachadresse des Vereins an passstelle@badfv.de zu übermitteln. Mit Beginn des wirksam angezeigten Vertrages erlischt eine bis dahin geltende Spielberechtigung für einen anderen Verein.

Verträge können auch mit A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs abgeschlossen werden. Für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs gilt dies nur, wenn sie einer DFB-Auswahl oder der bfv-Auswahl angehören oder eine Spielberechtigung für einen Verein bzw. eine Kapitalgesellschaft der Lizenzligen besitzen.

Mit B- und A-Junioren im Leistungsbereich der Leistungszentren der Lizenzligen, der 3. Liga, der Regionalliga oder der Junioren-Bundesliga können Förderverträge abgeschlossen werden. Diese orientieren sich an dem Mustervertrag (3+2 Modell).

 

Personenänderung

Im Spielerpass-Online werden die Spielerlaubnisdaten eines Spielers (Spielerlaubnis für Freundschafts- und Pflichtspiele etc.) sowie seine persönlichen Angaben gespeichert. Hierzu zählen der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie die Nationalität. Diese Angaben, die den Spieler betreffen, müssen stets korrekt sein und der Wahrheit entsprechen. 

Sollten die persönlichen Angaben falsch gespeichert sein (z.B. aufgrund Tippfehler, Vor- und Nachname vertauscht) oder sich diese geändert haben (z.B. aufgrund einer Eheschließung), muss die Passstelle darüber informiert werden. Hierzu ist ein Antrag auf Personenänderung zu stellen.

Ein Antrag auf Personenänderung kann ganzjährig gestellt werden, da die Spielberechtigung für Freundschafts- und Pflichtspiele unberührt bleibt. Der Antrag kann online erfolgen.

Bei der Beantragung muss ein Nachweis in Form einer Kopie eines amtlichen Dokumentes für die Antragstellung vorliegen. Folgende persönlichen Angaben des Spielers können geändert werden:

  • Name
  • Vorname
  • Geb.-Datum
  • Geschlecht
  • Nationalität

 

Hinweis:

Bei der Eingabe der persönlichen Daten des jeweiligen Spielers ist darauf zu achten, dass der Vor- und Zuname genauso eingegeben wird, wie dieser aus dem amtlichen Dokument hervorgeht. Bei einem Umlaut (z.B. dem „ü“) im Namen, muss dieser ebenso im DFBnet eingetragen werden.

 

Übersicht der Unterlagen, die bei der Beantragung dem Verein vorliegen müssen:

  • Antrag auf Personenänderung
  • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde), aus dem Name, Vorname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht und die Nationalität des Spielers hervorgeht

Zweitspielgenehmigung

Für Spieler, die beispielsweise aufgrund des Studiums oder des Berufs, zwischen zwei Orten pendeln, kann bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit eine Zweitspielgenehmigung beantragt werden. Hierdurch bekommt der Spieler neben der Spielerlaubnis für seinen Stammverein ein zusätzliches Spielrecht für einen weiteren Verein (Zweitverein). Der entsprechende Antrag ist bis spätestens 15.04. eines Jahres einzureichen, um für die laufende Spielzeit Berücksichtigung zu finden. Zur Fristwahrung können die Unterlagen per Fax oder per Mail eingesendet und die Originale unverzüglich nachgereicht werden.

Für die Beantragung der Zweitspielgenehmigung müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Spieler ist Student, Berufspendler oder gehört einer vergleichbaren Personengruppe an
  • Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Herren-Mannschaft am Spielbetrieb unterhalb der Kreisliga teil
  • Im Frauenbereich nimmt der Zweitverein mit seiner ersten Frauen-Mannschaft am Spielbetrieb unterhalb der Verbandsliga teil
  • Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein beträgt mindestens 100 Kilometer (Fahrstrecke)


Übersicht einzureichender Unterlagen:

  • Antrag auf Zweitspielgenehmigung
  • Nachweis der beiden Wohnungsorte (z.B. durch amtliche Meldebescheinigung, Mietvertrag) in unmittelbarer Nähe des Stamm- und Zweitvereins
  • Bestätigung über die Mitgliedschaft im Stamm- und Zweitverein
  • Immatrikulationsbescheinigung (bei Studenten)

oder

  • Bestätigung des Arbeitgebers (bei Berufspendler)


Hinweis:

Die Spielerlaubnis für den Stammverein bleibt von der Erteilung einer Zweitspielgenehmigung unberührt.

Futsal

Um am offiziellen Spielbetrieb der Derbystar Futsal-Liga Baden teilnehmen zu können, muss der Spieler über eine Fußball- oder Futsal-Spielberechtigung für den Verein verfügen, in dessen Mannschaft er in der Futsal-Liga spielen will. Für alle anderen Futsal-Wettbewerbe ist dringend eine Futsal-Spielberechtigung notwendig.

Grundsätzlich wird bei den Futsal-Spielberechtigungen zwischen Futsal-Erstausstellung, Futsal-Abmeldung und Futsal-Vereinswechsel (auch international) unterschieden, die nachfolgend erklärt werden.

Hat der Spieler in Deutschland noch keine Futsal-Spielerlaubnis, d.h. der Spieler hat noch KEIN offizielles Spiel im Rahmen der Derbystar-Futsal-Liga Baden oder der Futsal-Liga eines anderen Landes- oder Nationalverbandes bestritten, muss die erstmalige Futsal-Spielgenehmigung beantragt werden.

Dieser Antrag kann ganzjährig gestellt werden. Die Spielberechtigung für Freundschafts- und Pflichtspiele wird am Tag, an dem die Unterlagen vollständig eingehen, erteilt. Die Unterlagen können über den Postweg bei der Passstelle oder online eingereicht werden. Bei einer online Beantragung müssen die Originalunterlagen immer zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Übersicht einzureichender Unterlagen:

  • Deutsche und ausländische Erwachsene der Altersklasse Herren/Frauen:
    • Antrag „Erstmalige Futsal-Spielgenehmigung“
    • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde), aus dem Name, Vorname, Geburtsdatum und Nationalität hervorgeht   
  • Deutsche und ausländische Jugendliche der Altersklasse A-Jugend:
    • Antrag „Erstmalige Futsal-Spielgenehmigung“
    • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde), aus dem Name, Vorname, Geburtsdatum und Nationalität hervorgeht
    • Antrag „Vorzeitiges Futsal-Aktivenspielrecht“ (Informationen zur Beantragung und Übersicht der einzureichenden Unterlagen unter dem Punkt „Aktivenspielrecht“)

Hinweis: Jugendliche unterhalb der Altersklasse A-Jugend sind für die Spiele der Futsal-Wettbewerbe nicht spielberechtigt.

Bevor ein Spieler seinem Futsal-Verein wechseln kann, muss dieser bei seinem aktuellen Futsal-Verein als aktiver Futsal-Spieler abgemeldet werden. Diese Abmeldung muss entweder per Einschreiben mittels Abmeldepostkarte an die offizielle Vereinsanschrift, in elektronischer Form mit Hilfe des Futsal-Abmeldeschreibens, das ins vereinsinterne E-Postfach des abgebenden Futsal-Vereins versendet wird, oder online erfolgen.

Geht einem Futsal-Verein eine Abmeldung für einen Futsal-Spieler – per Einschreiben, über das E-Postfach oder online – zu, muss dieser mit der Abmeldung des Futsal-Spielers innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung reagieren (Vorgehen bei einer Futsal-Abmeldung verläuft analog zur Abmeldung eines Fußball-Spielers).

Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der Wechselperiode II einen  Vereinswechsel vornehmen, in der Wechselperiode II jedoch nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins.

  • Futsal-Wechselperiode I    vom 01.07. bis zum 31.08.
  • Futsal-Wechselperiode II   vom 01.01. bis zum 31.01.

(analog zu den Fußball-Wechselperioden)

Abmeldung bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. (Wechselperiode I):

Der zuständige Mitgliedsverband erteilt die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1.7., wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des festgelegten Entschädigungsbetrags  nachweist, im Übrigen zum 1.11. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins.

Abmeldung in der Zeit zwischen dem 1.7. und dem 31.12. und Eingang des Antrags auf Spielberechtigung bis zum 31.1. (Wechselperiode II):

  • Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielberechtigung, jedoch frühestens zum 1.1. erteilt.
  • Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, kann die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst zum 1.11. des folgenden Spieljahres erteilt werden. § 9 Nr. 2.6. der DFB-Futsal-Richtlinien bleibt unberührt (letzte Spiel liegt länger als 9 Monate zurück).

Übersicht postalisch einzureichender Unterlagen:

  • Antrag auf Futsal-Spielerlaubnis
  • Aktueller, auf der Rückseite ausgefüllter Futsal-Spielerpass oder
  • Nachweis über die Futsal-Abmeldung

Nachträgliche Zustimmung:

Nachträgliche Zustimmungen nur innerhalb der Futsal-Wechselperiode!
Eine Nicht-Zustimmung kann nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden, jedoch nicht nach Ablauf des letzten Tages der Futsal-Wechselperiode. Hierfür muss der bfv-Passstelle entweder ein Schriftstück auf offiziellem Vereinsbriefpapier, dass durch Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vereinsmitarbeiters sowie dem Vereinsstempel bestätigt wird, oder online beantragt werden.  Bei einer online Beantragung müssen die Originale immer zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Wir verweisen zudem auf die Futsal-Ordnung.

Testspielgenehmigung

Mannschaften der Oberliga aufwärts können in Freundschaftsspielen sowie in Trainingseinheiten Spieler anderer Vereine testweise einsetzen. Hierzu muss im Vorfeld ein Antrag auf Testspielgenehmigung bei der Passstelle per E-Mail eingereicht werden. Die Beantragung kann ganzjährig vorgenommen werden und erfordert die Zustimmung des aktuellen bzw. bisherigen Stammvereins, da die Spielerlaubnis beim Stammverein bestehen bleibt. Darüber hinaus wird die testweise Spielerlaubnis entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für eine bestimmte Begegnung beantragt. Bei vereinslosen Spielern entfällt die Zustimmung des letzten Vereins. Die Testspielgenehmigung ist dennoch zu beantragen.

Übersicht einzureichender Unterlagen:

  • Antrag auf Testspielgenehmigung
  • Kopie eines amtliches Dokuments, aus dem Name, Vorname und Geburtsdatum hervorgeht


Hinweis:

Bei Spieler aus anderen Mitgliedsverbänden der FIFA ist ebenfalls eine Zustimmung des abstellenden Vereins oder das Einverständnis des zuständigen Nationalverbandes erforderlich.  

 

 

Sonderspielrecht Gemischtes Spielen

Als Pilotprojekt ist ab der Saison 2023/24 "Gemischtes Spielen - Frauen bei Männern" möglich.

Für Spielerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann nun ein Spielrecht in Herrenmannschaften gemäß § 10 Ziffer 8 SpO erteilt werden. Die Spielerlaubnis der Spielerin in der Frauenmannschaft bleibt von der Erteilung des Spielrechts in einer Herrenmannschaft jedoch unberührt. Das Spielrecht kann nur für die Herrenmannschaft im Stammverein beantragt bzw. erteilt werden und gilt in allen Verbands- und Freundschaftsspielen sowie im Hallen- und Futsalspielbetrieb, beim Beachsoccer, beim Seniorenfußball, im Freizeit und Breitenfußball. Handelt es sich bei der Spielerin im Stammverein um einen reinen Frauenverein, ist natürlich das Spielrecht in einem anderen Herrenverein, ohne bestimmte Voraussetzungen, möglich. Das Spielrecht kann auch als Zweitspielrecht erteilt werden, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitspielrechts gemäß §10 Ziffer 6 SpO erfüllt sind.

Der Antrag ist vom Verein in Textform oder einfach mit dem entsprechenden Formular per E-Mail an Passstelle@badfv.de zu richten. Nach Überprüfung des Antrages, wird das Spielrecht systemseitig von der Passstelle hinterlegt, sodass die Spielerin in Ihrer Spielerliste ersichtlich ist.

Bei Fragen oder Unklarheiten, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Passstelle telefonisch unter der Nummer 0721-40904-16 oder -57 oder per E-Mail Passstelle@badfv.de zur Verfügung.