Jugend

Erstausstellung

Um am verbandsorganisierten Spielbetrieb teilnehmen zu können, muss ein Spieler über eine Spielerlaubnis verfügen. Wurde der Spieler noch nie in einem Verein registriert, d.h. der Spieler hat noch KEIN offizielles Spiel bestritten, muss ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis beantragt werden.


Ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis kann ganzjährig gestellt werden, da die Spielberechtigung für Freundschafts- und Pflichtspiele am Tag, an dem die Unterlagen vollständig eingehen bzw. ab dem Tag der Online-Beantragung erteilt wird. Der Antrag erfolgt über die DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“.         

Übersicht der Unterlagen, die bei einer online-Beantragung im Verein vorliegen müssen:


Deutsche Kinder und Jugendliche, egal welchen Alters:

  • Antrag auf Spielerlaubnis
  • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde), aus dem Name, Vorname, Nationalität und Geburtsdatum hervorgeht  

Ausländische Kinder unter 10 Jahren:

  • Antrag auf Spielerlaubnis
  • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde), aus dem Name, Vorname, Nationalität und Geburtsdatum hervorgeht  

Hinweis:

Bei der Eingabe der persönlichen Daten des jeweiligen Spielers ist darauf zu achten, dass der Vor- und Zuname genauso eingegeben wird, wie dieser aus dem amtlichen Dokument hervorgeht. Bei einem Umlaut (z.B. dem „ü“) im Namen, muss dieser ebenso im DFBnet eingetragen werden, wie auch der zweite und dritte Vorname, falls vorhanden.  

Für ausländische Kinder ab 10 Jahren läuft die internationale Erstausstellung in Zusammenarbeit mit dem DFB ab.

 

 

Vereinswechsel

Der Vereinswechsel eines Amateurs der Altersklasse Junioren/Juniorinnen, den älteren Jahrgang der A-Junioren und B-Juniorinnen ausgeschlossen, kann nach der DFB-Spielordnung (§ 13 ff. bfv-Jugendordnung) in einer Wechselperiode stattfinden:

Wechselperiode Jugend
   vom 16.07. bis zum 31.10.

Ein Transfer außerhalb dieses Zeitfensters geht mit einer Spielerlaubnis für Freundschafts- und Pokalspiele zum Antragseingang sowie mit einer Wartefrist auf das Pflichtspieldatum einher. Bei einer Zustimmung beträgt diese drei Monate ab dem Abmeldetag, bei Nicht-Zustimmung sechs Monate ab dem Tag des letzten Spiels.

Hinweis:


Ein Statuswechsel vom Vertragsspieler zum Amateur wird ebenfalls als Vereinswechsel eines Amateurs bezeichnet und demnach gleichermaßen behandelt.

Damit ein Spieler den Verein wechseln kann, muss dieser zunächst bei seinem aktuellen Verein abgemeldet werden. Hierzu ist die Abmeldepostkarte per Einschreiben an die offizielle Vereinsanschrift des jeweiligen Vereins zu schicken oder die Beantragung eines online-Vereinswechsels mittels der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ durchzuführen.

Die Abmeldung des Spielers muss fristgerecht erfolgen, um einen Vereinswechsel innerhalb der Wechselperiode zu ermöglichen (als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels):

Abmeldung für Wechselperiode
          bis zum 15.07.

Geht einem Verein eine Abmeldung für einen Spieler – per Einschreiben oder durch die online-Beantragung als automatisch generiertes Abmeldeschreiben ins E-Postfach – zu, muss dieser mit der Abmeldung des Spielers innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung reagieren. Grundsätzlich kann der bisherige Verein des Spielers (abgebender Verein) einem Vereinswechsel zustimmen oder nicht zustimmen und dies entsprechend auf der Passrückseite sowie die weiteren erforderlichen Angaben vermerken. Die Abmeldung kann dann über verschiedene Wege erfolgen:

  • die Online-Abmeldung bei Antragstellung Online vornehmen auf Basis des ausgefüllten Spielerpasses
  • den auf der Rückseite ausgefüllten Spielerpass an die Passstelle übermitteln
  • den auf der Rückseite ausgefüllten Spielerpass an den Spieler übergeben oder senden und die Passstelle davon in Kenntnis setzen
  • den auf der Rückseite ausgefüllten Spielerpass an den neuen Verein übergeben oder senden und die Passstelle davon in Kenntnis setzen  

Tipp:

Wie diese Abmeldung vorgenommen wird, ist grundsätzlich dem abgebenden Verein überlassen, wir empfehlen jedoch eine der ersten beiden Varianten!  

Hinweis:

Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung, sodass der Spieler keine weiteren Spiele für den bisherigen Verein bestreiten darf! Stehen noch Pflichtspiele seiner aktuellen Mannschaft aus, kann sich der Spieler ausnahmsweise innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs abmelden und gilt damit auch noch als fristgerecht abgemeldet.  

Versäumen der Abmeldung zieht ein Bußgeld nach sich! Wird der Spieler nicht innerhalb der 14-tägigen Frist abgemeldet oder eine Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses bei der Passstelle abgegeben, wird der abgebende Verein in Form einer ebenfalls zweiwöchigen Passanforderung erneut um die Abmeldung des Spielers gebeten. Wird auch dieser zweiten Aufforderung nicht nachgekommen, wird zum einen der Spieler freigegeben (während der Wechselperioden bekommt der Spieler schon nach Versäumen der ersten 14 Tage die Freigabe!) und zum anderen gegen den abgebenden Verein ein Bußgeld in Höhe von 103 € erhoben (§ 26 bfv-Strafordnung).     

Antragstellung  

Die Antragstellung bei einem Vereinswechsel kann entweder durch Einsenden des Antragsformulars mit den entsprechenden Anlagen zur bfv-Passstelle oder durch die Beantragung eines online-Vereinswechsels mittels der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ erfolgen. Der Eingang der vollständigen Unterlagen muss bis spätestens 31.10. (Wechselperiode Jugend) in der bfv-Passstelle erfolgen, sofern der Vereinswechsel innerhalb des Transferfensters abgewickelt werden soll. Zur Fristwahrung können die Exemplare ab 30.06.15 auch per Mail eingesendet und die Originale unverzüglich nachgereicht werden.

 

Berechnung bzw. Erteilung der Spielberechtigung

Die Angaben zur Spielberechtigung für Pflicht- und Freundschaftsspiele des jeweiligen Spielers hängen grundsätzlich vom Eingang der vollständigen Unterlagen sowie der Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel ab. Bei einer Zustimmung durch den abgebenden Verein wird das Pflichtspielrecht ab Eingang der vollständigen Unterlagen, frühestens zum 16.07. (Wechselperiode Jugend) erteilt. Die Zustimmung kann auch nachträglich erteilt werden, spätestens jedoch bis zum Ende der Wechselperiode.

Eine bereits erteilte Zustimmung kann nicht mehr in eine Nicht-Zustimmung umgewandelt werden. Wird die Zustimmung zum Vereinswechsel versagt, kann ein Pflichtspielrecht grundsätzlich erst zum 01.11. bzw. sechs Monate nach dem letzten Spiel und das Freundschaftsspielrecht zum Antragseingang erteilt werden.

Abmelde- und/oder Antragsfrist nicht eingehalten!

Wird der Spieler bis zum 15.07. abgemeldet, der Antrag jedoch zu spät eingereicht, d.h. ab dem 01.11., ist ein sofortiges Pflicht- und Freundschaftsspielrecht (mit Antragseingang) zu erteilen, auch wenn die Zustimmung zum Vereinswechsel nicht gegeben wird.

Bei einem Versäumen der Abmeldefrist, aber rechtzeitiger Antragsstellung bekommt der Spieler bei der Zustimmung zum Vereinswechsel eine Wartefrist von drei Monaten ab dem Abmeldedatum und bei einer Nicht-Zustimmung die Spielererlaubnis nach Ablauf einer Wartefrist von sechs Monaten ab dem letzten Spiel.

Hinweis:

Spieler der Altersklasse E-Junioren/-innen bekommen bei einem Vereinswechsel innerhalb des Spieljahres immer die Spielerlaubnis für Pflichtspiele nach Ablauf einer Wartefrist von drei Monaten und das Freundschaftsspielrecht mit Antragseingang.

Wegfall der Wartefrist:

Bei den nachfolgenden Gründen kann die Wartefrist im Rahmen eines Vereinswechsels wegfallen:

  • Rückkehr zum alten Verein, wenn der Spieler für den Verein noch kein Pflichtspiel bestritten hat (Voraussetzung: Zustimmung des abgebenden Vereins)
  • Rückkehr zum alten Verein bei laufender Wartefrist aufgrund der Nichtzustimmung, wenn der Spieler für den neuen Verein noch kein Spiel (Freundschafts- und Pflichtspiele) bestritten hat
  • Auflösung eines Vereins, sofern die Abmeldung des Spielers danach war
  • Nachweislich kein Spiel innerhalb der letzten sechs Monate (Frist beginnt frühestens mit dem ersten Tag der Spielberechtigung für Pflichtspiele beim abgebenden Verein)

Die Wartefrist kann für konkrete Beispiele in unserem Wartefristen Planspiel berechnet werden. Es handelt sich hierbei um eine reine Orientierungshilfe. Das ermittelte Ergebnis ist daher unverbindlich.

Hinweis:

Zieht der Verein seine Jugend-Mannschaft der jeweiligen Altersklasse vom Spielbetrieb zurück, kann der Spieler durch einen Antrag auf Gastspielrecht die sofortige Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein erhalten. Detaillierte und weiterführende Informationen finden Sie unter dem Punkt „Gastspielrecht“.

Übersicht einzureichender Unterlagen bzw. der Unterlagen, die im Falle einer online-Beantragung im Verein vorliegen müssen:

Vereinswechsel zwischen zwei bfv-Vereinen (regionaler Vereinswechsel):

  • Antrag auf Spielerlaubnis
  • Aktueller, auf der Rückseite ausgefüllter Spielerpass oder 
  • Einschreibebeleg der stellvertretenden Abmeldung beim abgebenden Verein oder 
  • Verlusterklärung (als Ersatz für den verloren gegangen Spielerpass)
  • ggfs. Meldebescheinigung bei einem Wohnungsumzug eines Spielers bis höchstens B-Junior/-in (bei online-Beantragung nicht möglich, stattdessen muss der Antrag per Post geschickt werden!)  
  • ggfs. Nachträgliche Freigabe (bei online-Beantragung nicht möglich, stattdessen muss der Antrag per Post geschickt werden!)

Die Beantragung eines überregionalen Online-Vereinswechsels kann zwischenzeitlich bei den meisten Verbänden ebenfalls mittels der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ erfolgen. Das Erfassungsdatum ist gleichzeitig das Abmeldedatum (sofern kein anderweitiger fälschungssicherer Nachweis der Abmeldung vorliegt, beispielsweise in Form des Einschreibebelegs der Post oder ähnliches). D.h. der Antrag auf Vereinswechsel muss spätestens zu den Fristenden (30.06./31.12) online gestellt werden.

HINWEIS: Das Abmeldedatum kann im Nachgang weder vom alten noch vom neuen Verein abgeändert werden.

Im Falle, dass der abgebende Verband nicht die stellvertretende Online-Abmeldung zulässt, benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Nachweis der Abmeldung, sodass Sie den Antrag online beantragen können.

Übersicht einzureichender Unterlagen bzw. der Unterlagen, die bei einer Online-Beantragung im Verein vorliegen und mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden müssen:

• Antrag auf Spielerlaubnis

• Ggf. Einschreibebeleg der stellvertretenden Abmeldung beim abgebenden Verein oder ein anderer fälschungssicherer Nachweis (sofern der abgebende Verband keine Online-Abmeldung zulässt) 

• Nachträgliche Freigabe kann nur vom aufnehmenden Verein online beantragt werden, sofern der Zahlungsbeleg oder das Schriftstück des bisherigen Vereins vorliegt!

Abmeldung durch aufnehmenden Verein bei diesen Verbänden möglich:

• Bayerischer Fußball-Verband

• Berliner Fußball-Verband

• Fußball-Landesverband Brandenburg

• Fußballverband Sachsen-Anhalt

• Hamburger Fußball-Verband

• Hessischer Fußball-Verband

• Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern

• Niedersächsischer Fußballverband

• Saarländischer Fußball-Verband

• Sächsischer Fußball-Verband

• Südbadischer Fußballverband

• Südwestdeutscher Fußball-Verband

• Thüringer Fußball-Verband

• Württembergischer Fußball-Verband

International

Ein Antrag auf Spielerlaubnis eines ausländischen Spielers muss bei der Passstelle des Badischen Fußballverbands gestellt und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund bearbeitet werden. Diese Bearbeitung kann bis zu 30 Tage dauern und von Seiten des Vereins unter der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ über den Menüpunkt „Antragsübersicht“ verfolgt werden.
     
Grundsätzlich wird bei den internationalen Passangelegenheiten zwischen Internationalen Erstausstellungen und Internationalen Vereinswechseln unterschieden, die nachfolgend erklärt werden.

Ein Antrag „Erstmalige Spielgenehmigung“ oder „Vereinswechsel“ eines ausländischen Spielers muss mit zusätzlichen Anlagen bei der Passstelle des Badischen Fußballverbands gestellt und wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund bearbeitet. Die Beantragung erfolgt unter der DFBnet-Anwendung „Antragstellung Online“ und kann über den Menüpunkt „Antragsübersicht“ verfolgt werden. Der Verein muss die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren.     

Um am verbandsorganisierten Spielbetrieb teilnehmen zu können, muss ein Spieler über eine Spielerlaubnis verfügen. Hat der Spieler in Deutschland noch keine Spielerlaubnis, d.h. der Spieler hat noch KEIN offizielles Spiel bestritten, muss ein Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis beantragt werden.

Der Antrag auf Erteilung der erstmaligen Spielerlaubnis kann ganzjährig gestellt werden. Die Spielberechtigung für Freundschafts- und Pokalspiele wird zum Tag der Antragsstellung erteilt. Die Spielberechtigung für Pflichtspiele kann erst ab der DFB-Freigabe erteilt werden. 

Übersicht der benötigten Unterlagen:

Ausländische Kinder und Jugendliche, die …

… das 10. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben:

 

  • Antrag auf Spielerlaubnis
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis)
  • Internationaler Fragebogen
  • Erweiterte Meldebestätigung der Eltern und des Spielers über den Wohnort in Deutschland
  • Zusatzerklärung über Zuzug nach Deutschland (vgl. „Elternbrief International“)

 

HINWEIS: Für die Online-Beantragung ist lediglich der Ausweis des Kindes und die erweiterte Meldebestätigung der Familie hochzuladen.

 

 

Hat der jeweilige Spieler bereits im Ausland am Spielbetrieb teilgenommen, muss ein Antrag auf Vereinswechsel beantragt werden.

Darüber hinaus gelten für internationale Vereinswechsel von Spielern, die entweder im Ausland als Vertragsspieler geführt sind oder beim antragstellenden Verein Vertragsspieler werden sollen, besondere Bestimmungen (FIFA-TMS, Reamateurisierung). Für Informationen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zur Passstelle des Badischen Fußballverbands (Ansprechpartner) auf.

Der Ablauf der Beantragung eines internationalen Vereinswechsels läuft mit Ausnahme der Berücksichtigung der Wechselperioden analog zu dem einer internationalen Erstausstellung ab (Übersicht einzureichender Unterlagen).

Gastspielrecht

Hat ein Jugendspieler in seinem Verein keine Spielmöglichkeit, weil der Stammverein in der entsprechenden Altersklasse keine Mannschaft gemeldet hat oder diese vom Spielbetrieb abmelden musste, kann der Spieler ein Gastspielrecht für einen anderen Verein beantragen. Die Gastspielgenehmigung wird immer nur für eine Spielzeit erteilt und gilt grundsätzlich für die beantragte Altersklasse.

Ein Antrag auf Gastspielrecht kann ganzjährig online gestellt werden. Die Spielberechtigung für Freundschafts- und Pflichtspiele wird an dem Tag erteilt, an dem der Antrag erfolgreich gestellt wurde.

Hinweis:

Hat der Stammverein auch in der nächst höheren Altersklasse keine Mannschaft für den Spielbetrieb gemeldet, kann der Spieler dort ebenfalls eingesetzt werden.


Übersicht einzureichender Unterlagen:


Für Junioren (nur noch Online-Beantragung)

  • Antrag auf Gastspielgenehmigung
  • Falls noch vorhanden: aktueller Spielerpass, sofern der Spieler schon eine Spielberechtigung hat


Für Juniorinnen (nur noch Online-Beantragung)

  • Antrag auf Gastspielgenehmigung
  • Falls noch vorhanden: aktueller Spielerpass, sofern die Spielerin schon eine Spielberechtigung hat

 

 

Personenänderung

 

Im Spielerpass-Online werden die Spielerlaubnisdaten eines Jugendspielers (Spielerlaubnis für Freundschafts- und Pflichtspiele etc.) sowie seine persönlichen Angaben gespeichert. Hierzu zählen der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum. Diese Angaben, die den Spieler betreffen müssen stets korrekt sein und der Wahrheit entsprechen.

Sollten die persönlichen Angaben falsch gespeichert sein (z.B. aufgrund Tippfehler, Vor- und Nachname vertauscht) oder sich diese geändert haben (z.B. aufgrund einer Eheschließung), muss die Passstelle darüber informiert werden. Hierzu ist ein Antrag auf Personenänderung zu stellen.

Ein Antrag auf Personenänderung kann ganzjährig gestellt werden, da die Spielberechtigung für Freundschafts- und Pflichtspiele unberührt bleibt. Der Antrag kann online erfolgen.

Bei der Beantragung muss ein Nachweis in Form einer Kopie eines amtlichen Dokumentes für die Antragstellung vorliegen. Folgende persönlichen Angaben des Spielers können geändert werden:

  • Name
  • Vorname
  • Geb.-Datum
  • Geschlecht
  • Nationalität

 

Hinweis:

Bei der Eingabe der persönlichen Daten des jeweiligen Spielers ist darauf zu achten, dass der Vor- und Zuname genauso eingegeben wird, wie dieser aus dem amtlichen Dokument hervorgeht. Bei einem Umlaut (z.B. dem „ü“) im Namen, muss dieser ebenso im DFBnet eingetragen werden.

 

Übersicht der Unterlagen, die bei der Beantragung dem Verein vorliegen müssen:

  • Antrag auf Personenänderung
  • Kopie eines amtlichen Dokuments (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde), aus dem Name, Vorname und Geburtsdatum hervorgeht

 

 

Sonderspielberechtigung

Beim Badischen Fußballverband gibt es in der Altersklasse Jugend eine Sonderspielgenehmigung, die ausschließlich die B-Juniorinnen betrifft.

Sonderspielgenehmigung für B-Juniorinnen
Grundsätzlich sind bis zu den C-Junioren gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) zugelassen, sodass die Spielerinnen bis zu dieser Altersklasse mit dem aktuellen Spielerpass eingesetzt werden können. Darüber hinaus können Spielerinnen älteren Jahrgangs (B-Juniorinnen) aus Gründen der Talentförderung eine zusätzliche Sonderspielgenehmigung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Spielerin eine aktuelle bfv-Auswahlspielerin ist. Ein entsprechender Antrag auf Sonderspielgenehmigung für B-Juniorinnen kann ganzjährig gestellt werden. Zur Fristwahrung können die Unterlagen per Fax oder per Mail eingesendet und die Originale unverzüglich nachgereicht werden.

Übersicht einzureichender Unterlagen:

Antrag auf Sonderspielgenehmigung für B-Juniorinnen

Hinweis:
Die Spielerlaubnis für die aktuelle Altersklasse der Spielerin bleibt von der Erteilung einer Sonderspielgenehmigung unberührt.

 

 

 

Aktivenspielrecht

Damit ein Jugend-Spieler (A-Junior/B-Juniorin) bei den Aktiven (Herren-/Frauenmannschaft) eingesetzt werden kann, muss für den jeweiligen Spieler ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ein Antrag auf Erteilung des Aktivenspielrechts kann ganzjährig ganz einfach per E-Mail gestellt werden. Bitte bewahren Sie den Antrag zwei Jahre in Ihren Vereinsunterlagen auf.

A-Junioren, die das 18. Lebensjahr beendet haben, bekommen das vorzeitige Aktivenspielrecht mit Antragseingang, unabhängig davon, ob Sie dem älteren oder dem jüngeren Jahrgang angehören. Ein minderjähriger Fußballer des älteren Jahrgangs bekommt die Spielberechtigung zum Eingang der vollständigen Unterlagen, der jüngere Jahrgang erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

Eine B-Juniorin des älteren Jahrgangs bekommt die Spielberechtigung zum Eingang der vollständigen Unterlagen, der jüngere Jahrgang erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres.

Das Jugendspielrecht bleibt unberührt. 

Übersicht einzureichender Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung des Aktivenspielrechts
  • Bei minderjährigen Spielern werden die Unterschriften der Erziehungsberechtigten sowie die Bestätigung des Arztes benötigt.

 

Hinweis:

In Ausnahmefällen ist ein vorzeitiges Aktivenspielrecht aus Gründen der besseren Talentförderung für A-Junioren zulässig, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, wenn diese Spieler einer DFB-, bfv-Auswahl oder einem NLZ-Verein angehören.

Zweitspielgenehmigung

Für Spieler, die beispielsweise aufgrund des Studiums, des Berufs oder als Scheidungskind zwischen zwei Orten pendeln, kann bis zum Ende der jeweiligen Spielzeit eine Zweitspielgenehmigung beantragt werden. Hierdurch bekommt der Spieler neben der Spielerlaubnis für seinen Stammverein ein zusätzliches Spielrecht für einen weiteren Verein (Zweitverein). Der entsprechende Antrag ist bis spätestens 15.04. eines Jahres einzureichen, um für die laufende Spielzeit Berücksichtigung zu finden. Zur Fristwahrung können die Unterlagen per Fax oder per Mail eingesendet und die Originale unverzüglich nachgereicht werden.

Für die Beantragung der Zweitspielgenehmigung müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Spieler ist Student, Auszubildender, Berufspendler, Scheidungskind oder gehört einer vergleichbaren Personengruppe an
  • Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Mannschaft in der Altersklasse des Spielers, für den der Antrag gestellt wird, am Spielbetrieb auf Kreisebene teil
  • Die Entfernung vom Stammverein zum Zweitverein beträgt mindestens 50 Kilometer (Fahrstrecke)
  • Stamm- und Zweitverein müssen unterschiedlichen Kreisen angehören


Übersicht einzureichender Unterlagen:

  • Antrag auf Zweitspielgenehmigung
  • Immatrikulationsbescheinigung (bei Studenten)

oder

  • Bestätigung des Arbeitgebers (bei Berufspendler, Auszubildenden)

oder

  • Bestätigung der getrennt lebenden Eltern (siehe Formular)
  • Nachweis der beiden Wohnungsorte (z.B. durch amtliche Meldebescheinigung, Mietvertrag) in unmittelbarer Nähe des Stamm- und Zweitvereins
  • Bestätigung über die Mitgliedschaft im Stamm- und Zweitverein


Hinweise:

Die Spielerlaubnis für den Stammverein bleibt von der Erteilung einer Zweitspielgenehmigung unberührt. Der Einsatz eines Spielers mit Zweitspielrecht in einer Mannschaft der nächsthöheren Altersklasse des Zweitvereins ist erlaubt.

Testspielgenehmigung

Vereine mit Jugendleistungszentren können für die betreffenden Jugend-Mannschaften in Freundschaftsspielen sowie in Trainingseinheiten Spieler anderer Vereine testweise einsetzen. Hierzu muss im Vorfeld ein Antrag auf Testspielgenehmigung bei der Passstelle eingereicht werden. Die Beantragung kann ganzjährig vorgenommen werden und erfordert die Zustimmung des aktuellen bzw. bisherigen Stammvereins, da die Spielerlaubnis beim Stammverein bestehen bleibt. Darüber hinaus wird die testweise Spielerlaubnis entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für eine bestimmte Begegnung beantragt. Zur Fristwahrung können die Unterlagen per Fax oder per Mail eingesendet und die Originale unverzüglich nachgereicht werden. Bei vereinslosen Spielern entfällt die Zustimmung des letzten Vereins. Die Testspielgenehmigung ist dennoch zu beantragen.

Übersicht einzureichender Unterlagen:

  • Antrag auf Testspielgenehmigung
  • Kopie eines amtliches Dokuments, aus dem Name, Vorname und Geburtsdatum hervorgeht


Hinweis: 

Bei Spielern aus anderen Mitgliedsverbänden der FIFA ist ebenfalls eine Zustimmung des abstellenden Vereins oder das Einverständnis des zuständigen Nationalverbandes erforderlich.