18 Sep. 2020

Einladung zum 18. ordentlichen Verbandsjugendtag

 

Nach §2 Jugendordnung findet der Verbandsjugendtag alle vier Jahre vor dem Verbandstag statt. Auf Grund der Covid-19-Pandemie konnte der ursprünglich geplante Termin am 13. Juni 2020 nicht stattfinden. Die Veranstaltung wird nun nachgeholt amSamstag, 17. Oktober 2020 ab 14 Uhr in der Dr. Sieber-Halle-Sinsheim.

Die Zahl der Vereinsdelegierten richtet sich nach den Bestimmungen des § 12 Ziff. 2 Satzung mit der Maßgabe, dass auf jeweils angefangene 1.000 Mitglieder bis 18 Jahre ein Delegierter entfällt. Zudem hat jedes Mitglied des VJA eine persönliche, nicht übertragbare Stimme. Jeder Kreisjugendausschuss stellt zusätzlich zwei Delegierte. Die Vereinsdelegierten wurden bei den Kreisjugendtagen gewählt und erhalten eine persönliche Einladung.

Tagesordnung des 18. ordentlichen Verbandsjugendtages:

  1. Eröffnung 
  2. Grußworte
  3. Totengedenken
  4. Jahresberichte 
  5. Aussprache über die Berichte
  6. Erledigung von Anträgen 
  7. Entlastung des Verbandsjugendausschusses und Bildung eines Wahlausschusses
  8. Neuwahlen des Verbandsjugendausschusses
  9. Bestätigung des Verbandsjugendleiters
  10. Ehrungen und Verabschiedungen
  11. Verschiedenes

Der Verbandsjugendtag kann keine Beschlüsse fassen, die Änderungen der Satzung oder Ordnungen des Badischen Fußballverbandes betreffen. Die zu behandelnden Anträge beim Verbandsjugendtag werden dem Verbandstag am 28. November 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.