19 Mär. 2021

Vorstand beschließt Ordnungsänderung zum Spielbetrieb – bfv beantwortet Fragen der Vereine

 

Karlsruhe. Der Verbandsvorstand hat die Vorlage des Spiel- und Jugendausschusses zum weiteren Vorgehen bezüglich der unterbrochenen Saison 2020/21 beschlossen. Mit der entsprechenden Ordnungsänderung ist der Fahrplan nun klar.

Demnach müsste der Spielbetrieb spätestens am 9. Mai 2021 wieder starten, um die Vorrundenspiele noch beenden zu können. Dem vorgelagert müsste über etwa drei Wochen flächendeckend Mannschaftstraining als Vorbereitung möglich sein. Etwa Mitte April wird somit absehbar sein, ob die Saison noch zu werten sein wird, oder nicht. Lässt die Infektionslage und die damit verbundenen Vorgaben von Bund und Ländern dies nicht zu, wird die Saison nicht fortgeführt und annulliert. Die finale Entscheidung trifft der Verbandsvorstand unter Berücksichtigung aller Faktoren.

„Ob es noch realistisch ist, die Vorrunde fertig zu spielen, kann jeder für sich selbst einschätzen“, betonte bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß am vergangenen Montag bei einer digitalen Sprechstunde „frag den bfv“. „Wir Fußballverbände in Baden-Württemberg treffen unsere Entscheidungen nicht auf Grundlage von Annahmen und Spekulationen.“ Die Frage, warum die Saison angesichts der erneut steigenden Infektionszahlen nicht sofort für beendet erklärt wird, beantwortet Heiß so: „Wir sind grundsätzlich verpflichtet, einen Spielbetrieb anzubieten und eine Spielzeit zur Wertung zu bringen, solange dies zumutbar ist. Wir werden die Saison sicher nicht „auf Teufel komm raus“ durchboxen. Aber andererseits machen wir die Tür auch nicht zu, solange die Faktenlage nicht eindeutig ist.“ Diese könne sich nun mal schnell ändern, das habe uns das letzte Jahr gelehrt. Daher sei der Wunsch nach Planungssicherheit zwar nachvollziehbar, in Zeiten einer Pandemie jedoch unrealistisch.

Die „schwierige Gemengelage“ zeige sich an der aktuellen Situation in Baden, erläuterte Verbandsjugendleiter Rouven Ettner ebenfalls am Montagabend. In einigen Land- oder Stadtkreisen konnte der Trainingsbetrieb nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bereits starten. Solange die Inzidenz im jeweiligen Land- oder Stadtkreis unter 100 liegt, ist kontaktarmes Training von maximal 20 Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren erlaubt. Liegt die Inzidenz stabil unter 50, dürfen auch alle Personen ab 15 Jahren in 10er-Gruppen trainieren. Dabei müssten unbedingt die Hygienevorgaben beachtet werden und generell gelte: „Gehen Sie bitte sensibel mit den Lockerungen um!“, mahnte Ettner.

Detaillierte Infos zur Ordnungsänderung sowie viele Antworten auf Fragen rund um den Trainings- und Spielbetrieb finden Sie auf www.badfv.de/coronavirus.

 

Grafik: bfv