27 Aug. 2021

Erleichterung bei der 3G-Nachweiskontrolle

 

Die neue Corona-Verordnung Sport schreibt für den Zutritt zu geschlossenen Räumen wie der Kabine einen 3G-Nachweis vor. Der Heimverein ist als Hausrechtsinhaber ist verpflichtet, die Einhaltung der Regeln auf dem eigenen Sportgelände umzusetzen. Für Gastmannschaften ist der Nachweis nun gesammelt auf einem Formular möglich.

Um eine praktikable Lösung für unsere Vereine zu erzielen, haben wir den Kontakt zum Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gesucht und folgenden Kompromiss erwirkt: Der Gastverein kann dem Heimverein über ein Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen geimpft, genesen oder getestet sind. Eine aufwändige Einzelkontrolle der Nachweise aller Personen durch den Heimverein entfällt somit.

Wichtig ist dennoch, immer wieder auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und die Einhaltung zu überwachen. Die Verantwortung trägt der Heimverein. Unterstützung stellen wir in Form des überarbeiteten Hygienekonzepts sowie durch Plakate zur Verfügung (hier klicken). Dort stehen auch ein Leitfaden zum Umgang mit Infektionsfällen sowie Notfall-Kontakte bereit.

Die ersten Erfahrungen des laufenden Spielbetriebs unterstreichen, dass die Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantäne-Maßnahmen insbesondere den Impfstatus sowie Abstandshaltung bewerten.