27 Aug. 2017

Wechselperiode I endet am 31. August

 

Die Vereinswechselperiode I endet in diesem Jahr am Montag, 31. August um 24 Uhr. Als besonderer Service ist die Passstelle für telefonische Rückfragen am Freitag, 28. August von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr und am Montag, 31. August von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Alle Anträge für Amateurspieler/innen und Vertragsspieler von der dritten Liga bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1997) bzw. dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1999), müssen zum Fristende in der Passstelle beim Badischen Fußballverband eingegangen sein (Poststempel ist nicht ausschlaggebend). Bei Vertragsspielern ist zu beachten, dass Vertragsbeginn spätestens der 01.09. sein muss.

Für die „Antragstellung Online“ gilt die gleiche Frist wie für schriftliche Anträge. Nach dem 31. August eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Lediglich bei nachträglichen Freigaben sind zur Terminwahrung auch Fax-Eingänge oder E-Mails abgesendet vom vereinseigenen E-Postfach neben der normalen Form der online-Beantragung gültig. Die Originale müssen dann unverzüglich nachgesandt werden.

Bei Freigabe oder Vertrag erhält ein Spieler sofortiges Spielrecht, Amateure ohne Freigabe zumindest die Spielberechtigung für die Punktspiele ab dem 1. November.

Auch Wechsel in den A- und B-Junioren-Bundesligen sind nur bis zum 31. August möglich, für den Nachwuchsbereich von dem jüngeren A-Junioren-Jahrgang (1998) und dem jüngeren B-Mädchen-Jahrgang (ab 2000) ab gilt keine Frist.

Erstmalige Spielerlaubnis, Anträge auf Aktivenspielrecht oder Gastspielgenehmigungen kann der bfv ganzjährig erteilen (Faxmitteilungen dienen der Terminwahrung, die Originalunterlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden).

Spieler, für die ab dem 1. September Amateur-Vereinswechsel beantragt werden, erhalten das Spielrecht für Punktespiele erst wieder in der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar), auch wenn eine Freigabe vorliegt. Einzige Ausnahme, wenn der letzte Einsatz bei einem Spiel (egal ob Punkte-, Pokal-, Freundschaftsspiel oder bei einem Turnier) nachweislich länger als sechs Monate zurückliegt. Auch für Vertragsspieler kann der Verband ab dem 1. September kein Spielrecht mehr erteilen. Für arbeitslose Vertragsspieler, deren vertragliche Bindung beim bisherigen Verein am 30. Juni 2015 endete, gilt eine Sonderregelung, wenn er seitdem keinen Wechsel vorgenommen und auch sonst in keinem anderen Verein gespielt hat. Er kann einen Vertrag mit Laufzeit bis mindestens 30. Juni 2016 erhalten und noch im Laufe des Jahres 2015 verpflichtet werden.

Kontakt: 0721/40904-16 (Timo Goldschmitt) oder 0721/40904-57 (Christina Arend)