11 Dez. 2017

§ 25a – Feldverweis nach zwei Verwarnungen (gelb-rot) – Einspruch

 

Aus gegebenem Anlass weist Folker Höfs, Vorsitzender des Kreissportgerichtes, ausdrücklich nochmnals auf die seit dieser Saison eingeführte Regelung einer Sperre nach zwei gelber Karten (gelb-rot) im selben Spiel hin:

1. Wird ein Spieler in einem Pflichtspiel der Herren oder Frauen infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen, so ist er für das nächste Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, automatisch gesperrt.

2. Bis zum Ablauf der automatischen Sperre, längstens jedoch für zehn Tage, ist der Spieler auch für alle anderen Spiele seines Vereins, gleich welche Mannschaft, gesperrt. Der Vollzug der Sperre wegen eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen ist nach Ablauf des Spieljahres nicht mehr zulässig.

3. Gegen eine Sperre nach 1. ist ein Einspruch beim jeweils zuständigen Sportgericht nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Einspruchsberechtigt sind der betroffene Spieler und sein Verein. Der Einspruch muss spätestens an dem Spieltag folgenden Kalendertag eingegangen sein. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, läuft die Frist um 10.00 Uhr am ersten darauffolgenden Werktag ab. Das zuständige Sportgericht entscheidet endgültig.

gez.: Folker Höfs
Vorsitzender Kreissportgericht 
Bruchsal