19 Jun. 2017

Es ist wieder soweit. Die Wechselperiode I steht bevor

 

Das offizielle Spieljahr beginnt am 1. Juli, die Wechselperiode läuft wie bei den Profis bis zum 31.08.17. Alle Vereinswechselanträge von Amateurspieler/-innen und Vertragsspieler/-innen ab der dritten Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1999) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2001) müssen bis zum Fristende der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zu diesem Datum vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung der/die Spieler/in beim abgebenden Verein unbedingt bis zum 30.06.17 erfolgen muss.

Will ein/e Spieler/in den Verein wechseln, muss diese/r sich bei dem bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in nachweisbar schriftlich abmelden. Mit dem Tag der Abmeldung endet auch zugleich die Spielberechtigung für den bisherigen Verein. Für die Abmeldung gibt es zwei Möglichkeiten. 

Variante 1: Die Abmeldung über das DFBnet Pass Online-Portal kann vom aufnehmenden Verein für den/die Spieler/in im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel übermittelt werden, sofern dem aufnehmenden Verein die Einwilligung des/der Spielers/in schriftlich vorliegt. Die systemseitige Bestätigung der Abmeldung ersetzt den Nachweis der Abmeldung in Form des Einschreibebelegs oder der Eintragung auf dem Spielerpass. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Die Beantragung des Vereinswechsels muss im Herren-/Frauenbereich bis einschließlich 30.06.17 und im Jugendbereich bis einschließlich 15.07.17 erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Abmeldedatum (nicht wie in den Jahren zuvor) danach nicht mehr abgeändert werden kann.

Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den/die Spieler/in in Form einer Abmeldepostkarte per Einschreiben abmelden (Poststempel ist ausschlaggebend). Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, dem/der Spieler/in, dem neuen Verein oder der bfv-Geschäftsstelle den Spielerpass mit den vollständigen Eintragungen auf der Passrückseite, versehen mit Vereinsstempel und Unterschrift, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung (es zählt der Poststempel) zuzusenden oder den/die Spieler/in online abzumelden. Als Empfänger-Adresse für die Abmeldung gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Achtung: Bei dieser Versendungsart kann eine Verfristung nicht nachgewiesen werden. Soll gegebenenfalls eine Verfristung nachgewiesen werden, muss die Postkarte per Einschreiben mit Rückschein oder per Übergabe Einschreiben versendet werden. Ein Einwurf-Einschreiben reicht für den Nachweis der Verfristung nicht aus.

Wird der Pass innerhalb der 14 Tage-Frist weder eingereicht, noch eine Erklärung über den Verbleib abgegeben oder der/die Spieler/in online nicht mit den erforderlichen Daten abgemeldet, gilt der/die Spieler/in als „freigegeben“. Dies gilt für alle Arten der Abmeldung.

Bei einer Nichtfreigabe hat der neue Verein in der Wechselperiode I die Möglichkeit, durch Bezahlung einer festgelegten Ausbildungsentschädigung die Freigabe zu „erkaufen“. Bei der Berechnung der Ausbildungsentschädigung spielen verschiedene Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) eine Rolle. Um die Summe der Ausbildungsentschädigung ganz einfach zu errechnen, steht Ihnen seit neustem auf unserer Homepage ein digitaler Entschädigungsrechner zu Verfügung.

Wenn die nachträgliche Freigabe vorliegt, entweder durch Nachweis der Zahlung oder in Schriftform durch den bisherigen Verein, muss diese bis spätestens 31.08.17 online erfolgen (nur durch den aufnehmenden Verein möglich) oder bis zum Fristende der Passstelle vorliegen. Zur Fristwahrung können die Unterlagen auch per Fax oder per Email an die Passstelle gesendet werden. Die Originalunterlagen müssen dennoch unverzüglich nachgereicht werden. Bei einer Freigabe erhält der/die Spieler/in das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele (frühestens ab dem 01.07.17). Im Jugendbereich frühestens ab dem 16.07.17, sofern die fristgerechte Abmeldung zum 15.07.17 erfolgt ist. Bei Abmeldung nach dem 15.07.17 erhält der/die Spieler/in eine Wartefrist von drei Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Lediglich wenn das letzte Spiel länger als sechs Monate zurückliegt, erhält der Spieler/in die sofortige Spielberechtigung. 

Will ein Vertragsspieler seinen Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler werden, muss entweder der Vertrag zum Ende der aktuellen Saison (30.06.17) auslaufen oder die einvernehmliche Vertragsauflösung des Arbeitspapiers der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der neue, antragstellende Verein muss den aktuellen Vertragsspieler trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags bei seinem aktuellen Verein in Form einer Abmeldekarte per Einschreiben bis zum 30.06.17 abmelden. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den neuen Vereins muss zwischen dem 01.07. und dem letzten Tag der Wechselperiode durch Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der bfv-Passstelle erfolgen. Die Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein hängt sowohl vom Antragseingang als auch von dem Freigabevermerk des abgebenden Vereins ab.

Erhält ein Vertrags- oder Amateurspieler beim neuen, antragstellenden Verein einen Vertrag, muss dieser Spieler nicht zwingend beim abgebenden Verein abgemeldet werden. Die Spielerlaubnis für den neuen Verein erhält der Spieler, unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins, zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.17. Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.17 beginnen. Zudem muss der Vertrag bis zum 31.08.17 der Passstelle im Original vorliegen. Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den jeweiligen Vertragsspieler die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein  nachgewiesen werden. Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen müssen spätestens 14 Tage nach Abschluss angezeigt werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden.

Sollten Sie Fragen zu den  aktuellen Wechselbestimmungen haben, stehen Ihnen unsere beiden Mitarbeiterinnen Julia Klett (0721-40904-16; Julia.Klett@badfv.de) und Christina Richter (0721-40904-57; Christina.Richter@badfv.de) selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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