Verbandsvorstand beschließt erste Ordnungsänderung wegen Corona
Karlsruhe. In der virtuellen Vorstandssitzung am 4. Mai 2020 haben die Vorstandsmitglieder des Badischen Fußballverbandes eine Änderung der bfv-Spielordnung hinsichtlich der sogenannten „Sechs-Monats-Frist“ beim Vereinswechsel beschlossen.
Paragraf 17 der Spielordnung regelt den Wegfall der Wartfristen beim Vereinswechsel von Amateuren. Er benennt konkrete Fälle, in denen ein Spieler sofortiges Spielrecht bei einem neuen Verein erhält, ohne dass der abgebende Verein zustimmt oder die nachträgliche Freigabe durch Zahlung der festgeschriebenen „Entschädigungszahlung“ erwirkt wird. Das ist nach Absatz 2.7 der Fall, wenn „Amateure nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben“.
Diese Regelung wird mit der Ordnungsänderung für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gehemmt. Die Zeitspanne seit der Aussetzung am 12.03.2020 bis zur Wideraufnahme des Spielbetriebs wird demnach nicht auf diese Frist angerechnet. Die Ordnungsänderung tritt ab sofort in Kraft.
„Damit verhindern wir, dass Vereine nach der Zwangspause womöglich ohne Spieler und obendrein ohne die verdiente Ablöse dastehen“, erklärt bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß. Änderungen der DFB-Spielordnung hatten den Weg frei gemacht für die Landesverbände, auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reagieren.
Die Ordnungsänderung im Wortlaut sowie die neue Spielordnung sind hier einsehbar.