31 Dez. 2023

Wichtige Infos zur Wechselperiode II

 

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und neben dem Weihnachtsfest und Jahreswechsel steht auch wieder die Wechselperiode II für den Herren- und Frauenbereich vom 01.01.24 bis zum 31.01.24 kurz bevor. Einbezogen in die Wechselperiode II sind zudem auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (2005) sowie der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (2007). Bis zum 31.01.2024 müssen alle erforderlichen Unterlagen der bfv-Passstelle vorliegen bzw. online beantragt sein, um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Das Freundschaft- und Pokalspielrecht wird grundsätzlich ab Antragstellung erteilt.

 

Die wichtigsten Wechselbedingungen nochmal zusammengefasst:

 

WICHTIGER HINWEIS: Aufgrund der Tatsache, dass der 31.12.23 dieses Jahr auf einen Sonntag fällt und der 01.01.24 ein Feiertag ist, verlängert sich die Abmeldefrist bis Dienstag, den 02.01.2024.

 

Bei einem Vereinswechsel durch den neuen Verein (Antragstellung-Online) muss dieser also bis spätestens 02.01.24 online erfasst werden, sodass die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Reagiert der abgebende Verein nicht innerhalb der 14 Tage-Frist ab Antragstellung, gilt der Spieler als freigegeben, wenngleich die Zustimmung  verweigert wurde.

 

Bitte beachten: Bei einem Vereinswechselantrag, der nach dem 02.01.24 durch den neuen Verein gestellt wird, ohne dass bereits eine Abmeldung durch den alten Verein online vorliegt, ist keine Änderung des Abmeldedatums mehr möglich.

 

Wird ein Spieler zuerst von seinem bisherigen Verein online zum 02.01.2024 abgemeldet, kann der neue Verein den Vereinswechselantrag noch bis zum Ablauf der Wechselperiode II problemlos erfassen (31.01.24).

 

Bei einem Wechsel eines Amateurspielers, sowie eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Bei einem Vertragsspieler muss dies in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der Spieler online vom bisherigen Verein abgemeldet werden. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 02.01.2024 online erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein, muss die Vertragsauflösung auf spätestens 31.01.2024 datiert sein und online erfasst bzw. hochgeladen werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.2024 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 31.01.24 vorgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages muss mindestens bis zum 30.06.2024 festgeschrieben sein.

 

Eine nachträgliche Freigabe kann bis spätestens 31.01.24 online beantragt werden (nur vom aufnehmenden Verein möglich). Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen. Anders als in der Wechselperiode I im Sommer gibt es keine festgeschriebene Ablösesumme. Diese ist also zwischen den Beteiligten Vereine frei verhandelbar.

 

Bei einem internationalen Vereinswechsel muss ebenfalls der Antrag bis zum 31.01.24 online gestellt werden.

 

Wie bereits bekannt ist, ist zwischenzeitlich auch die überregionale Abmeldung durch den aufnehmenden Verein bei den meisten Verbänden online möglich, sodass die Abmeldepostkarte nicht mehr postalisch versendet werden muss. Eine Übersicht bei welchen Verbänden es möglich ist, finden Sie auf unserer Homepage  unter Service/Beratung > Herren/Frauen > Vereinswechsel > Überregionaler Vereinswechsel.

 

 

Grundsätzlich gilt: Unterlagen bzw. Online-Anträge, die nach dem 31.01.24 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden können.

 

Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 2006 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2008 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.

 

 

Bei Fragen oder Unklarheiten, stehen unsere beiden Mitarbeiter der Passstelle wie gehabt gerne zur Verfügung (Christina.Richter@badfv.de / 0721-40904-57 oder Passstelle@badfv.de 0721-40904-16).


Bitte beachten: Wir befinden uns ab dem 21.12.23 in den Betriebsferien. Die Passstelle steht ab Montag, den 08.01.24 wieder persönlich zur Verfügung.