14 Aug. 2020

Staffeltag der Herren Kreisligen abgehalten

 

Donebach. Der Fußballkreis Buchen hielt am Montag, den 03. August 2020, seinen Staffeltag für die Kreisligen der Herren unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften und des Abstandsgebote als Präsenzveranstaltung in der Sporthalle in Donebach ab.

Fußballkreisvorsitzender Klaus Zimmermann begrüßte die Vertreter der Vereine, die anwesenden Mitglieder der Vorstandschaft sowie den Gastgeber FC Donebach, dem er für die Überlassung der Sporthalle dankte.

Rückblick

Zimmermann ging in einem kurzen Rückblick auf die Geschehnisse seit Beginn der Corona Pandemie ein:

  • 13.03.2020
    Corona-Infektionen steigen stark an. Der Spielbetrieb wird vorerst bis zum 23.03. ausgesetzt
  • 17.03.2020
    Die Aussetzung des Spielbetriebs wird bis zum 19.04. verlängert. Öffentliche und private Sportanlagen werden geschlossen.
  • 02.04.2020
    Der Spielbetrieb wird bis auf weiteres ausgesetzt.
  • 11.04.2020
    Alternativszenarien für Fortsetzung oder Abbruch der Saison werden erarbeitet und via Facebook vorgestellt. Parallel dazu: Badischer, württembergischer und südbadischer Fußballverband beauftragen ein Rechtsgutachten.
  • April 2020
    Austausch mit den Vereinen auf Verbands- und Kreisebene, Aktive und Jugend beginnt.
  • 12.05.2020
    Da kein Spielbetrieb mehr möglich ist, empfehlen Badischer Fußballverband (bfv), württembergischer Fußballverband (wfv) und südbadischer Fußballverband (sbfv) die Beendigung der Saison zum 30.06.2020. Das mittlerweile vorliegende Rechtsgutachten sagt, dass jeweils der außerordentliche Verbandstag entscheiden muss.
  • 05.06.2020
    Die drei Verbände in Baden-Württemberg (bfv, wfv, sbfv) berufen außerordentliche Verbandstage ein für 20.06.2020
  • 20.06.2020
    Die drei außerordentlichen Verbandstage beschließen mehrheitlich die Beendigung der Saison zum 30.06.2020. Es gibt nur Aufsteiger, keine Absteiger, keine Relegation. Die Wertung erfolgt nach Quotienten (Punkte/Spiele).

Anschließend blickte Staffelleiter Christian Schmidt auf die Kreisliga Saison 2019/20 zurück. Die Kreisliga startete mit 17 Mannschaften und bis zur Winterpause konnten alle im Spieljahr 2019 angesetzten Spiele ausgetragen werden. Trotzdem gab es 11 Spielausfälle im Jahr 2019 wegen Schiedsrichter-Mangel, davon waren alle 17 Vereine mindestens einmal betroffen. Diese Spiele wurde allesamt unter der Woche nachgeholt. Die Fortsetzung der Rückrunde erfolgte am 01.03.2020, wobei aber nur ein Spiel ausgetragen werden konnte. Dazu gab es drei 3 weitere Ausfälle am 08.03.2020. Am 13.03.2020 wurde der Spielbetrieb nach 19 Spieltagen und 152 absolvierten Spielen unterbrochen. Durch die Wertung nach Quotientenregel ist der FC Schloßau als Tabellenerster in die Landesliga Odenwald aufgestiegen.

Danach warf Staffelleiter Willi Holderbach einen Blick auf die Kreisklasse A. Die Liga ging mit 15 Mannschaften in den Wettbewerb. Auch hier konnten alle im Spieljahr 2019 angesetzten Spiele ausgetragen werden. Die Fortsetzung der Rückrunde erfolgte am 08.03.2020 und alle Spiele konnten stattfinden. Am 13.03.2020 wurde der Spielbetrieb nach 16 Spieltagen und 112 absolvierten Spielen unterbrochen. Der VfB Altheim und die SpG Krautheim-Westernhausen steigen über die Quotientenwertung in die Kreisliga auf.

Jürgen Weber informierte über die Geschehnisse in der Kreisklasse B1 und B2. In der Kreisklasse B1 waren elf Mannschaften aktiv, eine Mannschaft spielte im Flex-Modus (SpG Rippberg-Wettersdorf/Glashofen 2). Alle im Spieljahr 2019 angesetzten Spiele konnten ausgetragen werden. Es gab allerdings zweimal ein Nichtantreten wg. Spielermangel. Der Start der Rückrunde war für den 15.03.2020 geplant, dieser konnte aber nicht mehr erfolgen, da am 13.03.2020 der Spielbetrieb nach 11 Spieltagen und 55 absolvierten Spielen unterbrochen wurde. Über die Wertung nach Quotienten steigt die SpG Schloßau 2 - Mudau 2 in die Kreisklasse A auf.

In der Kreisklasse B2 umfasste das Teilnehmerfeld nur zehn Mannschaften, eine Mannschaft davon spielte im Flex-Modus (FC Schweinberg 2). Auch hier konnten alle im Spieljahr 2019 angesetzten Spiele ausgetragen werden. Ein Spiel fiel wegen Nichtantreten aus. Die Fortsetzung der Rückrunde war für den 15.03.2020 geplant. Da am 13.03.2020 der Spielbetrieb nach 11 Spieltagen und 45 absolvierten Spielen unterbrochen wurde, stieg die SpVgg Hainstadt 2 bei gleichem Quotienten aufgrund des besseren Torverhältnisses gegenüber dem FC Eubigheim in die Kreisklasse A auf.

Folgen der Pandemie / Hygienekonzept

Nachdem es die Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg ab 1. Juli 2020 wieder ermöglichte, Freundschafts-, Pokal- und Verbandsspiele auszutragen, war die Erleichterung bei den Fußballern groß. Allerdings ist fortan für den Spielbetrieb weiterhin mit teils erheblichen Einschränkungen zu rechnen. So durften bis 31.07. maximal 100 Spieler und Zuschauer auf das Gelände. Ab 01.08.2020 wurde diese Zahl auf 500 erweitert und dies gilt vorerst bis zum 31.20.2020. Die Kontaktdaten aller Anwesenden müssen erhoben werden, so dass im Bedarfsfall die Infektionsketten durch die Gesundheitsbehörden zurückverfolgt werden können. Ferner müssen die Vereine ein Hygienekonzept erarbeiten und für dessen Umsetzung am Spieltag sorgen. Die drei Verbände bfv, wfv und sbfv haben den Vereinen als jeweilige Ligaträger hierzu eine mit den Behörden des Landes BW abgestimmte Vorlage zukommen lassen. Staffelleiter Schmidt erläuterte die wesentlichen Eckpunkte, die sich hinter der Corona VO verbergen und auf die geachtet werden muss. Weitere Informationen und Hilfsmittel für die Vereine hat der Verband auf seiner Homepage unter www.badfv.de/coronavirus zusammengetragen und bereitgestellt.

Organisation des Spielbetriebs in der Saison 2020/21

Die Kreisliga verfügt in der Verbandsrunde 2020/21 über 18 Mannschaften. Da in der Folge ein sehr enger Terminplan entsteht, wurden die Vereine befragt, ob sie im klassischen System mit 34 Spieltagen in Vor- und Rückrunde spielen wollen oder ein alternatives Spielmodell („doppelte Einfachrunde“) bevorzugen. Die durchgeführte Vereinsabfrage ergab ein Abstimmungsergebnis von 11 zu 7 für das klassische Modell. In der Kreisliga Buchen werden wegen des anhaltenden SR-Mangels durch die spielleitende Behörde je Spieltag wieder einzelne Spiele auf Freitagabend bzw. Samstag vorgezogen, um Spielausfällen wg. Nichtbesetzung etwas entgegenzuwirken.

Die Kreisklasse A spielt mit 14 Mannschaften im klassischen System mit 26 Spieltagen in Vor- und Rückrunde (hier gab es keine Umfrage unter den Vereinen).

Für die Kreisklasse B haben nur 16 Mannschaften gemeldet. Dies ist genau die Anzahl der Mannschaften, ab der eine Teilung in 2 Staffeln vorgesehen ist. Allerdings ergeben sich bei zwei 8er-Staffeln lediglich 14 Saisonspiele. Deshalb erfolgt auch hier die Abfrage der Vereine, ob in einer Staffel klassisch oder alternativ spielt werden, oder ob doch eine Teilung in zwei Staffeln erfolgen soll. Die Vereinsabfrage ergab ein Abstimmungsergebnis von 13 zu 3 für das alternative Spielsystem „doppelte Einfachrunde“ mit 16 Mannschaften in einer Staffel. Hierbei wird zunächst eine „normale“ Vorrunde als Qualifikationsrunde im Modus „Jeder-einmal-gegen-Jeden“ gespielt. Danach erfolgt eine Zweiteilung in zwei 8er-Staffeln. Die „Top 8 Team“ spielen danach in einer weiteren Einfachrunde „Einmal-Jeder-gegen-Jeden“ den Meister aus, die „unteren 8“ spielen nach dem gleichen Modus in einer Platzierungsrunde weiter. Weitere Einzelheiten zum Spielmodus sind >>> hier <<< nachzulesen.

Hinweis: In der 19 Mannschaften umfassenden Landesliga Odenwald entschieden die Vereine ebenfalls, das alternative Spielsystem „doppelte Einfachrunde“ anzuwenden. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Spielzeit sind >>> hier <<< nachzulesen.

Die Eckdaten der Verbandsrunde 2020/21 im Kreis Buchen im Überblick:

 

Beginn

Letzter Spieltag vor Winterpause

Fortsetzung

Saisonende

Wochen-
spieltage

KL

06.09.2020

13.12.2020

07.03.2021

13.06.2021

09.09.2020
01.04.2021
13.05.2021
03.06.2021

KA

06.09.2020

29.11.2020

14.03.2021

13.06.2021

-

KB

06.09.2020

22.11.2020

28.03.2021

13.06.2021

-

 

Nachholtermine

  • KL: Mittwoch (10 Tage nach Spielausfall)
  • KA/KB: Donnerstag (11 Tage nach Spielausfall)

Bei SR-Mangel wird in den der Kreisliga direkt am darauffolgenden Mittwoch (3 Tage nach Ursprungstermin) und in den Kreisklassen A und B am Donnerstag (4 Tage nach Ursprungstermin) nachgeholt.

SpO §4c Wertung im Falle höherer Gewalt

Die Vereine wurden darauf hingewiesen, dass der Verbandsvorstand in der Zwischenzeit die bfv-Spielordnung (SpO) um den §4c ergänzt hat, der sich um die Wertung im Falle höherer Gewalt dreht. Im Kern geht es darum, dass soweit in Folge höherer Gewalt oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder Verfügungen nicht sämtliche Spiele einer Meisterschaftsrunde unter zumutbaren Bedingungen bis zum 30.06. eines Spieljahres ausgetragen werden können, der Verbandsvorstand nach Anhörung der betroffenen Vereine auf Vorschlag des Verbandsspielausschusses und des Verbandsjugendausschusses abschließend über deren Beendigung und Wertung entscheiden kann, ohne dass dazu ein Verbandstag einberufen werden muss. Demnach sind eine Annullierung oder die Wertung nach Quotienten-Regelung ist erst und ausschließlich dann zulässig, wenn es rechtlich unmöglich oder unzumutbar ist, die ausstehenden Spiele bis zum Saisonende auszutragen. Die Annullierung einer Meisterschaftsrunde ist in der Regel dann sachgerecht, wenn die überwiegende Anzahl der Mannschaften einer Staffel weniger als 50% aller Meisterschaftsspiele absolviert hat oder aus anderen Gründen die bisher ausgetragenen Meisterschaftsspiele sportlich keinen hinreichenden Aussagewert für die Ermittlung von Aufsteigern und Absteigern haben. Soweit die überwiegende Anzahl der Mannschaften einer Staffel 50% aller Meisterschaftsspiele absolviert hat, sind in der Regel sowohl direkte Aufsteiger als auch direkte Absteiger anhand der Quotienten-Regelung zu ermitteln.
Letztlich bedeutet dies für den Spielbetrieb, dass bei einer erneuten Unterbrechung / Einstellung des Spielbetriebs im Falle einer Wertung auch Absteiger geben wird.

Auf-/Abstiegsregelung

  • Kreisliga
    Der Meister steigt direkt in die Landesliga Odenwald auf.
    Der Vizemeister der Kreisliga bestreitet die Relegation zur Landesliga gegen die Vizemeister aus TBB, MOS und den Sechstletzten der Landesliga.
    Es steigen drei Mannschaften direkt aus der Kreisliga in die Kreisklasse A ab.
    Der Viertletzte der Kreisliga bestreitet die Relegation gegen den Vizemeister der Kreisklasse A.

  • Kreisklasse A
    Der Meister der Kreisklasse A steigt direkt in die Kreisliga auf.
    Der Vizemeister der Kreisklasse A bestreitet die Relegation gegen den Viertletzten der Kreisliga.
    Es steigen zwei Mannschaften direkt aus der Kreisklasse A in die Kreisklasse B ab.
    Der Drittletzte der Kreisklasse A bestreitet die Relegation gegen den Dritten der Kreisklasse B.

  • Kreisklasse B
    Der Meister und der Vizemeister der Kreisklasse B steigen direkt in die Kreisklasse A auf.
    Der Dritte der Kreisklasse B bestreitet die Relegation gegen den Drittletzten der Kreisklasse A.

Relegationstermine

  • Kreisliga
    Fr, 18. Juni 2021     Viertletzter Kreisliga  -  Vizemeister Kreisklasse A

  • Kreisklasse A
    Sa/So, 19./20. Juni 2021     Drittletzter Kreisklasse A  -  Dritter Kreisklasse B

Eintrittspreise

Die Vereine sprachen sich nach Abstimmung für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus.
Kreisliga: Vollzahler € 3,50 / Ermäßigte € 3,00
Kreisklasse A + B: Vollzahler € 2,50 / Ermäßigte € 2,00
Frauen zahlen auch zukünftig keinen Eintritt, denn der Antrag auf Abschaffung der Eintrittsbefreiung wurde mehrheitlich abgelehnt.

Finale des Rothaus Kreispokals 2019/20

Das Finale im Kreispokal 2019/20 zwischen dem VfR Gommersdorf 2 und der SpVgg Hainstadt findet am Samstag, 10. Oktober 2020 um 15:00 Uhr in Rosenberg statt. Das Kreisliga-Verbandsspiel VfR Gommersdorf 2 gegen SpVgg Hainstadt von Sonntag 11.10.2020 wird deshalb verlegt auf den 21.10.2020.

Bestätigung Staffelleiter

Kreisvorsitzender Klaus Zimmermann führte die Wahlen der Staffelleiter durch. Hierbei wurden Christian Schmidt (Kreisliga), Willi Holderbach (Kreisklasse A), Jürgen Weber und Tobias Hornung (Kreisklasse B) einstimmig in ihren Ämtern bestätigt.

Informationen zum Schiedsrichterwesen

SR-Obmann Thomas Mistele beleuchtete die Situation bei den Schiedsrichtern, die in keiner Weise zufriedenstellend ist. Durch den weiterhin bestehenden SR-Mangel drohen wie in der vergangenen Saison kurzfristige Spielabsetzungen bzw. -verlegungen, wenn sich aus den Reihen der Vereine keine geeignete Person findet, die zur Übernahme der Spielleitung bereit ist.
Mistele stellte Holger Jakob als weiteren Spieleinteiler vor, wodurch er sich eine Entlastung in diesem Bereich verspricht. Ferner wies der darauf hin, dass Freundschaftsspiele rechtzeitig anzumelden sind.

Regeländerungen zum 01.07.2020

Weiter ging Thomas Mistele auf die Regeländerungen ein, die ab 01.07.2020 gültig sind. Eine Kurzform steht >>> hier <<< zum Download bereit.

Sportgerichtsbarkeit

Bei den Sportrichtern gibt es eine Änderung: Sportrichter Jörg Pfeil übernimmt den Vorsitz des Kreissportgerichts von Ralf Weber. Weber bleibt dem Fußballkreis aber weiterhin als Sportrichter erhalten. Der Geschäftsverteilungsplan für die Herren sieht für die Saison 2020/21 wie folgt aus:

 

Sportrichter

Vertreter

Kammer

Kreisliga

Jörg Pfeil

Pascal Häfner

KSGBU1

Kreisklasse A

Pascal Häfner

Jörg Pfeil

KSGBU3

Kreisklasse B

Andreas Wörner

Ralf Weber

KSGBU4

Pokal

Ralf Weber

Andreas Wörner

KSGBU2


Es erfolgten wichtige Hinweise:

  • Die Frist bei einer Roten Karte beträgt 2 Tage; es erfolgt keine automatische Aufforderung des Sportgerichts zur Stellungnahme.
  • Die Frist für einen Einspruch nach gelb-roter Karte wegen eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters (z.B. Verwechslung des Spielers) beträgt 1 Tag.
  • Stellungnahmen sind nur dann rechtswirksam, wenn Sie rechtzeitig vom DFBnet-Postfach des Vereins an das DFBnet-Postfach des Sportrichters geschickt werden. Das DFBnet-Postfach ist nur vom Vereinspostfach erreichbar.
  • Das vorzeitige Aktivenspielrecht für A-Junioren muss vor dem Einsatz des Spielers beantragt werden. Bei Verstoß drohen Geldstrafe, Spielverlust und Sperre für den/die Spieler.

Gnadenerlass des Präsidiums

Das bfv-Präsidium hat entschieden, dass Pflichtspielsperren, die zum Zeitpunkt der Aussetzung noch nicht vollständig verbüßt waren, gemäß §16 bfv-StO im Gnadenweg in Höhe von höchstens vier Pflichtspielen zu erlassen. Nur noch größere Vergehen mit noch offenen fünf oder mehr Spielen Sperre, müssen noch verbüßt werden. Diese Sperrstrafen werden jedoch ebenfalls um vier Spiele reduziert. Zeitsperren, die gemäß § 28 bis § 32 StO verhängt wurden, bleiben von der Gnadenentscheidung unberührt und sind vollständig zu verbüßen, da es sich hierbei um grobe Vergehen handelt, die unabhängig von dem Verlauf des Spieljahres getroffen wurden.

Verschiedenes

  • Fortsetzung des B-Liga-Cups?
    Staffelleiter Jürgen Weber bot die Fortsetzung des B-Liga-Cups an. Wenn diese Fortsetzung von den Vereinen gewünscht wird, mögen sich die betreffenden Mannschaften beim Staffelleiter melden.

  • „Doppelnamen“
    Da bislang noch kein regulärer Verbandstag stattfinden konnte, der über die Zulassung von Spielgemeinschaften (SpG) bis in die Kreisliga entscheiden kann, sind „Doppelnamen“ in der Saison 2020/21 nochmals zugelassen. Unabhängig von der Entscheidung am Verbandstag ist davon auszugehen, dass in der Saison 2021/22 keine Doppelnamen mehr erlaubt sind.

  • Die Meisterehrung und die Fair-Play-Ehrung werden am Kreistag vorgenommen. Eine einheitliche Regelung des Badischen Fußballverbandes soll im nächsten Jahr kommen.

  • Der Kreistag des Fußballkreises Buchen findet am 22. September 2020 in der Sporthalle in Donebach statt.


Der Kreisvorsitzende dankte allen Vereinen für ihr Kommen, wünschte faire Spiele, viel Erfolg für die kommende Saison, einen guten Nachhauseweg und beendete die Sitzung.


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