07 Jul. 2022

Einladung zum Staffeltag der Herren-Kreisligen

 

Wir freuen uns auf die neue Saison und möchten Sie recht herzlich im Namen des Kreisspielausschusses (KSpA) zur Staffeltagung der Herren-Kreisligen im Fußballkreis Buchen in der Saison 2022/23 am Dienstag, 26. Juli 2022 um 19:00 Uhr in Heidersbach einladen.

 

Geplante Tagesordnung (Änderungen vorbehalten):

  • Begrüßung
  • Rückblick vergangene Saison
  • Informationen aus Verband und Kreis
  • Wahl der Staffelleiter
  • Organisatorische Abwicklung der Saison 2022/23
  • Verschiedenes

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Kreisliga Buchen verfügt in der Saison 2022/23 über 15 Mannschaften, die Kreisklasse A über 16 und die Kreisklasse B über 11 Mannschaften.
  • Der Saisonbeginn der Kreisliga, Kreisklasse A + B erfolgt am 20./21.08.2022
  • Spielverlegungen sind ab sofort über das DFBnet-Modul Spielverlegung Online möglich, sofern der Gegner seine Zustimmung erteilt. Gewünschte Verlegungen sollen bereits vor der Staffelbesprechung vorgenommen werden. An der Staffeltagung finden keine Terminabsprachen mehr statt!
  • Bei wechselnden Spielstätten bitte auch Spielortänderungen via Spielverlegung online beantragen.
  • Es sollen durch Spielverlegungen keine geplanten Nachholspieltage (Mi/Do) belegt werden.
  • Verlegungen um mehr als 10 Tage nach hinten können nicht genehmigt werden.
  • Aufgrund des nach wie vor dramatischen SR-Mangels müssen in der Kreisliga Buchen je Spieltag zwei Begegnungen von Sonntag auf Freitag und eine Begegnung von Sonntag auf Samstag vorgezogen werden. Diese Maßnahme wurde vom Kreisspielausschuss (KSpA) nach Abstimmung mit den SR-Einteilern festgelegt und in der Terminplanung bereits berücksichtigt. Es wurde bei der Auswahl der Spiele darauf geachtet, so dass alle Mannschaften gleichmäßig oft betroffen sind, d.h. jeweils fünf oder sechs Freitagsspiele und drei oder vier Samstagsspiele für jede Mannschaft über die gesamte Saison hinweg.
  • Für alle Herren-Spielklassen gilt außerdem: Weitere Spielverlegungen auf Samstag außerhalb der Schulferien sind nur möglich, wenn die SR-Einteiler dazu ihr Einverständnis geben. Andernfalls kann eine Besetzung der Begegnung mit SR nicht sichergestellt werden.