15 Sep. 2020

Fußballverbände in Baden-Württemberg legen Fünf-Punkte-Plan zum Kinderschutz vor

 

Karlsruhe/Stuttgart/Freiburg. Darf man sich mit dem Thema Kinderschutz in einem Verein beschäftigen, ohne in den Verdacht zu geraten, einen akuten Fall zu haben? Man darf nicht nur, man muss! Die Fußballverbände in Baden-Württemberg unterstützen die Clubs bei der Daueraufgabe Kinderschutz.

Im Sportverein erlernen Kinder wichtige soziale Fähigkeiten, teilen einzigartige Erlebnisse und feiern gemeinsam Erfolge. Um dies zu ermöglichen, leisten tausende von Trainerinnen und Trainern in Baden-Württemberg unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit und übernehmen in vorbildlicher Art und Weise Verantwortung für Kinder und Jugendliche.

Im Schutz der Gemeinschaft existieren in Einzelfällen aber auch Gefahren durch Menschen, die ihre Rolle im Sportverein missbrauchen. Der kürzlich am Landgericht Freiburg verhandelte Fall eines Jugendtrainers zeigt uns deutlich: Das Thema Kinderschutz ist eine Daueraufgabe, der kontinuierlich Aufmerksamkeit geschenkt werden muss – jeder Fall ist einer zu viel. „Das Wohl der Kinder genießt auch im organisierten Fußballsport höchste Priorität. Daher ist im Bereich Kinderschutz vor allem präventives Handeln auf Vereins- und Verbandsebene von elementarer Bedeutung“, verdeutlicht Helmut Sickmüller, bfv-Vizepräsident für gesellschaftliche Verantwortung.

Gemeinsamer Fünf-Punkte-Plan der Fußballverbände in Baden-Württemberg

Die Fußballverbände in Baden-Württemberg setzen ein deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Fußball, möchten Vereine für das Thema sensibilisieren und dazu animieren, das Thema Kinderschutz kontinuierlich und aktiv zu leben.

Als konkrete Hilfestellung haben die Verantwortlichen in Baden, Südbaden und Württemberg einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet (siehe Anhang), dessen Umsetzung bereits effektiv dabei helfen kann, Vorfälle zu verhindern.

 

  1. Benennung einer (abteilungsübergreifenden) verantwortlichen Person auf Vorstandsebene zur Umsetzung von Kinderschutz im Verein.
  2. Benennung von Ansprechpersonen innerhalb des Vereins als vertrauensvolle Anlaufstelle, am besten eine weibliche sowie eine männliche Person.
  3. Einführung von Verhaltensregeln für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen.
  4. Pflicht zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen.
  5. Kommunikation und Sensibilisierung im Verein mittels Materialien und Informationsveranstaltungen für Trainer*innen, Betreuer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen, sowie auch für Eltern, Kinder und Jugendliche. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Einzeltrainings – falls überhaupt als sinnvoll erachtet – lediglich durchgeführt werden sollten, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.

Wir betonen ausdrücklich, dass ein Kinderschutzkonzept und die Anwendung des Fünf-Punkte-Plans nur einzelne Bausteine in der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt von Kindern sein können.

Maßnahmen zum Kinderschutz im bfv

Alle drei Verbände verfügen sowohl im Ehrenamt als auch im Hauptamt jeweils über einen Ansprechpartner zum Thema sexuelle Gewalt. Beim Badischen Fußballverband sind das Nadine Rollert im Ehrenamt und Stefan Moritz im Hauptamt.

In Kooperation und ständigem Austausch mit der Badischen Sportjugend als Dachorganisation des Jugendsports in Nordbaden unternimmt der bfv Maßnahmen, um die Bedeutung von Kinderschutz in allen Vereinen zu verankern. Alle Maßnahmen zum Kinderschutz sind im Fair Play-Konzept selbstFAIRständlich gebündelt. Beispielsweise ist „Kinder- und Jugendschutz im Fußballverein“ Thema in der Trainer C- sowie der Vereinsjugendmanager-Ausbildung sowie bei Staffeltagungen. Eine erste Kurzschulung Kinderschutz gemeinsam mit der BSJ fand Ende 2019 statt. „Die Veranstaltung hat gezeigt, dass es unbedingt notwendig ist, weiter zu machen, weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben, weiter aktiv für Kinderschutz zu werben“, betont Nadine Rollert. Im Lehrgangsprogramm 2021 ist eine Wiederholung fest eingeplant. Weitere Qualifizierungsangebote bieten die Badische Sportjugend und die Fachstelle „Kein Missbrauch. Auf kommunaler Ebene existieren in den neun Fußballkreisen weitere Angebote und Beratungsstellen. Sie können von Vereinen bei den örtlichen Kommunen erfragt werden.

„Ein Verein wird damit nicht nur seiner Verpflichtung gegenüber den Kindern und Jugendlichen gerecht. Eine vorausschauende Präventionsarbeit, ohne durch einen konkreten Anlass getrieben zu sein, ist Merkmal einer verantwortlichen und qualitativ hochwertigen Vereinsarbeit und somit eine Werbung für den Verein. Ebenso ist es ein Signal an die Eltern, ihr Kind mit gutem Gewissen dem Verein anvertrauen zu können“, betont bfv-Verbandsjugendleiter Rouven Ettner. Ein Verein, der Kinderschutz seit langem groß schreibt, ist der SV Oberderdingen. Dass Trainerinnen und Trainer in der Jugend zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, werde vom ein oder anderen als zu streng erachtet, erzählt der 1. Vorsitzende Thorsten Dittes: „Doch beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen empfinden wir das als besonders wichtig. Schließlich wollen wir für moralische Werte einstehen und können nicht riskieren, selbst nicht mit bestem Beispiel voran zu gehen.“

Unterstützung, Materialien und Mustervorlagen gibt’s von DFB und beim Badischen Fußballverband: Kinderschutz

Ansprechpartner beim bfv:

Nadine Rollert (Ehrenamt), E-Mail: nadine.rollert@badfv.de

Stefan Moritz (Hauptamt), Telefon: 0721 / 4090452, E-Mail: stefan.moritz@badfv.de

 

Kinderschutz im Verein. Foto: bfv