15 Jun. 2020

Trotz Corona: Wechselperiode I steht bevor

 

Karlsruhe. Der außerordentliche bfv-Verbandstag entscheidet zwar erst am 20. Juni über den Umgang mit der Saison 2019/20. Dennoch laufen in den Vereinen die Vorbereitungen auf die Zeit nach der Corona-Pause. Auch die Vereinswechsel werden in Angriff genommen und können bei der Passstelle beantragt werden. Denn an der Wechselperiode ändert sich trotz der aktuellen Situation nichts.

Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wurde nur der Begriff Spieler verwendet, Spielerinnen sind damit ebenfalls angesprochen.

Die Wechselperiode beginnt  am 1. Juli und läuft bis zum 31. August 2020. Das bedeutet alle Wechselangelegenheiten von Amateurspielern und Vertragsspielern ab der 3. Liga abwärts bis zur Kreisklasse C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2002) sowie dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2004) müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes bis zum Fristende am 31.08.2020 vorliegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung unbedingt bis zum 30.06.2020 erfolgen muss.

Abmeldung

Will ein Spieler den Verein wechseln, muss er bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler nachweisbar abgemeldet werden. Dafür gibt es zwei Wege:

Variante 1: Willigt der Spieler schriftlich ein, kann der aufnehmende Verein einen Antrag auf Vereinswechsel online über das DFBnet Pass Online-Portal stellen. Als Abmeldetag gilt der Tag der Eingabe in das System. Das muss bei Herren und Frauen bis einschließlich 30.06.2020 und in der Jugend bis einschließlich 15.07.2020 erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei, dass das Abmeldedatum nicht mehr rückwirkend geändert werden kann.

Variante 2: Der aufnehmende Verein kann den Spieler in Form einer Abmeldepostkarte per Einschreiben abmelden. Als Empfänger-Adresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift. Diese kann über den Vereinsmeldebogen eingesehen werden. Der Poststempel gilt als Tag der Abmeldung. Damit beginnt eine 14-Tage-Frist, in der der abgebende Verein verpflichtet ist, den Spieler online abzumelden. Achtung: Zum Nachweis einer Verfristung muss die Postkarte per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe Einschreiben versendet werden.

Mit dem Tag der Abmeldung endet auch zugleich die Spielberechtigung für den bisherigen Verein. 

Freigabe

Meldet der abgebende Verein den Spieler innerhalb der 14-Tage Frist nicht online ab oder gibt eine Erklärung über die Abmeldung ab, gilt der Spieler als freigegeben. Dies gilt für alle Arten der Abmeldung.

Im Jugendbereich erhält ein Spieler nach der fristgerechten Abmeldung (15.07.2020) und der Freigabe des abgebenden Vereins die Spielberechtigung frühestens zum 16.07.2020. Stimmt der abgebende Verein der Freigabe nicht zu, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2020. Bei Abmeldung nach dem 15.07.20 und Freigabe erhält der Spieler eine Wartefrist von 3 Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Wenn das letzte Spiel länger als 6 Monate zurückliegt, erhält der Spieler die sofortige Spielberechtigung.
Bitte beachten: Diese Regelung wird mit der Ordnungsänderung (vom 04.05.2020) für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gehemmt. Die Zeitspanne seit der Aussetzung am 12.03.2020 bis zur Wideraufnahme des Spielbetriebs wird demnach nicht auf diese Frist angerechnet.

Bei Herren und Frauen gilt: Wurde der Spieler fristgerecht abgemeldet und der abgebende Verein erteilt eine Freigabe, erhält der Spieler das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele (frühestens ab dem 01.07.2020). Die Spielberechtigung für Pokal- und Freundschaftsspiele beginnt mit dem Tag des Eingangs.

Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, erhält der Spieler die Spielberechtigung zum 01.11.2020. Um diese Sperre zu verhindern, kann in der Wechselperiode I die nachträgliche Freigabe durch Zahlung einer Ausbildungsentschädigung erreicht werden. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung ist festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren (Alter, Spielklasse und Dauer der Zugehörigkeit beim bisherigen Verein) ab. Auf unserer Homepage (www.badfv.de/service-beratung/passwesen) steht ein digitaler Entschädigungsrechner zu Verfügung.

Überregionaler Vereinswechsel: Die Abmeldung des Spielers muss im Seniorenbereich bis zum 30.06.2020, im Juniorenbereich bis zum 15.07.2020 durch den abgebenden Verein online oder alternativ durch den Spieler selbst per Abmeldepostkarte erfolgen. Als Empfängeradresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsadresse. Anschließend kann der aufnehmende Verein online den Vereinswechsel beantragen.

Die nachträgliche Freigabe muss durch einen Nachweis der Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins nachgewiesen werden. Bis zum Ende der Wechselperiode (31.08.2020) muss sie dann online durch den aufnehmenden Verein beantragt werden. Bei einer überregionalen nachträglichen Freigabe muss der Nachweis nach der online-Erfassung unverzüglich per Email nachgereicht werden.

Vereinswechsel Vertragsspieler

Will ein Vertragsspieler seinen Verein verlassen und beim neuen Verein Amateurspieler werden, muss zum 30.06.2020 entweder der Vertrag auslaufen oder die einvernehmliche Vertrags-Auflösung der bfv-Passstelle angezeigt werden. Der aufnehmende Verein benötigt  trotz des auslaufenden oder vorzeitig beendeten Vertrags einen Nachweis der fristgerechten Abmeldung zum 30.06.20. Die Beantragung des Vereinswechsels durch den aufnehmenden Vereins muss zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.08.2020 durch Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der bfv-Passstelle erfolgen. Die Spielerlaubnis für den antragstellenden Verein hängt sowohl vom Antragseingang als auch von dem Freigabevermerk des abgebenden Vereins ab.

Erhält ein Vertragsspieler oder ein Amateurspieler beim neuen Verein einen Vertrag, muss er nicht abgemeldet werden. Unabhängig vom Freigabevermerk des abgebenden Vereins erhält der Spieler die Spielerlaubnis zum Antragseingang, frühestens zum 01.07.2020. Die Vertragslaufzeit muss immer mindestens bis zum Ende der laufenden Runde festgeschrieben sein und spätestens zum 01.09.2020 beginnen. Der Vertrag muss der Passstelle bis zum 31.08.2020 im Original vorliegen. Der Sozialversicherungsnachweis und damit die Bestätigung, dass für den jeweiligen Vertragsspieler die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben abgeführt werden, muss spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn durch den Verein  nachgewiesen werden.

WICHTIGER HINWEIS: Vertragsabschlüsse, Vertragsverlängerungen oder Vertragsauflösungen  müssen spätestens 14 Tage nach Abschluss angezeigt werden. Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsangelegenheiten können nicht anerkannt und berücksichtigt werden.

Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Wechselbestimmungen haben, steht Ihnen unser Mitarbeiter Tobias Schüttler unter 0721/40904-16 oder Tobias.Schuettler@badfv.de selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Die gesonderten Telefonzeiten bis zur Wechselperiode I sind von Montag bis Freitag jeweils 9.00 bis 11.00 Uhr. Für einen Besuch bitten wir um eine Terminabsprache.

Während der Wechselperiode in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.08.2020 erreichen Sie die Passstelle von Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie freitags von 10.00 bis 11.00 Uhr und von 13.00 bis 14.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung.

Passwesen

 

Wechselperiode im bfv. Grafik: bfv