28 Aug. 2020

Wechselperiode I endet am 31. August – Ausnahme: Vertragsspieler

 

Karlsruhe. Als Folge der Covid-19-Pandemie wird die Wechselfrist für Lizenz- und Vertragsspieler in dieser Periode bis zum 5. Oktober verlängert. Für alle anderen Spieler*innen endet das Vereinswechselfenster am Montag, 31. August 2020, um 24 Uhr.

Auch wenn die Meisterschaftssaison 2019/20 im Badischen Fußballverband zum 30.06.2020 beendet wurde, war die Verlängerung der Wechselfrist für Vertragsspieler nötig, um die überregionale Kompatibilität zu erhalten. Eine entsprechende Änderung der Spielordnung hatte der DFB bereits beschlossen, dem ist der bfv-Vorstand nun gefolgt. Die gleiche Regelung hat beispielsweise der Nachbarverband Württemberg eingeführt.

Für Amateurspieler*innen endet die Wechselperiode wie üblich am 31. August. Nur Anträge, die vor 24 Uhr eingehen, können bearbeitet werden.

Passwesen im bfv

 

Wechselperiode im bfv. Grafik: bfv