23 Jan. 2020

Förderung für Klimaschutzprojekte im Sport

 

Bonn. Sportvereine in ganz Deutschland können sich mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums auf unterschiedlichste Weise für den Klimaschutz engagieren. Damit Klimaschutzprojekte künftig noch schneller und flexibler umgesetzt werden können, hat das Bundesumweltministerium die Antragstellung für die Kommunalrichtlinie zum 1. Januar 2020 vereinfacht.

Gute Argumente für Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten gibt es viele: Wird beispielsweise die Hallenbeleuchtung energieeffizient saniert, sinken Energieverbrauch und Betriebskosten. Das gesparte Geld können Betreiber von Sportstätten vor Ort reinvestieren, etwa in neue Trainingsgeräte oder -anlagen – somit lohnt sich Klimaschutz für sie gleich doppelt.

Um es für Eigentümern, Pächtern und Mietern von Sportstätten im neuen Jahr noch einfacher zu machen, Klimaschutzprojekte zügig und erfolgreich umzusetzen, können sie fortan das ganze Jahr über Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums beantragen. Starre Antragsfristen gehören damit der Vergangenheit an. Zudem wird es leichter, sich für nachhaltige Mobilität stark zu machen, da die Mindestzuwendung für investive Radverkehrsprojekte von 10.000 auf 5.000 Euro sinkt. So kommen künftig auch Maßnahmen in geringerem Umfang für eine Förderung in Frage, beispielsweise die Installation einer kleineren Radabstellanlage vor einem Schwimmbad oder Stadion.

Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie darüber hinaus, wie gehabt, für eine Reihe weiterer investiver Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Darunter fallen beispielsweise die Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen oder der Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen mit Tageslichtnutzung. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) entgegen. Mehr Informationen zur Antragstellung gibt es unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.

Fragen zu Fördermöglichkeiten?

Bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des BMU unter 030 39 001-170 sowie per E-Mail unter skkk@remove-this.klimaschutz.de. Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter https://klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

 

Eine neue Beleuchtung bringt in dunkle Hallen nicht nur Licht, sondern spart langfristig auch Geld. Foto: bfv