05 Jun. 2020

Amtliche Mitteilung

 

Der bfv-Verbandsvorstand hat bei seiner Sitzung am 09.05.2020 beschlossen, einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen. Nach § 10 Ziffer 5 bfv-Satzung wurden die laut bfv-Satzung § 10 Ziffer 2 aufgeführten Delegierten sowie Ehrenmitglieder laut GO § 14 fristgerecht zu einem außerordentlichen bfv-Verbandstag am 20. Juni 2020 um 14:00 Uhr in der Sportschule Schöneck (Sepp-Herberger-Weg 2, 76227 Karlsruhe) eingeladen.

Wichtige Gründe für die Einberufung des außerordentlichen Verbandstages sind:

  1. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Bereich des bfv
    1. Beratung und Beschlussfassung über Durch- und Fortführung bzw. Abbruch vom bfv veranstalteter Wettbewerbe einschließlich der hierzu erforderlichen Entscheidungen über Auf- und Abstieg und hierzu gegebenenfalls notwendiger Änderungen der Ordnungen des bfv, insbesondere der bfv-Spielordnung und der bfv-Jugendordnung sowie erforderliche Ermächtigungen.
    2. Sonstige Beschlussfassungen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere zu wirtschaftlichen und spieltechnischen Auswirkungen auf den Spielbetrieb
  2. Haftungsbeschränkungen für die gesetzlichen Vertreter und sonstigen Organ- und Ausschussmitglieder des bfv e.V. für Entscheidungen aus Anlass der Corona-Pandemie

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Tagesordnung für den Außerordentlichen Verbandstag des Badischen Fußballverbandes am 20.06.2020

1) Offizielle Eröffnung und Begrüßung
2) Feststellung der Stimmberechtigten und der Beschlussfähigkeit
3) Wahl eines Wahlleiters und Bestimmung einer Wahlkommission
4) Bekanntgabe und Annahme der Tagesordnung
5) Berichte zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
6) Erledigung von Anträgen aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bfv

  • Antrag 1: Dringlichkeit für alle Anträge im thematischen Zusammenhang mit Covid-19-Pandemie
  • Antrag 2: Haftungsbeschränkungen für die gesetzlichen Vertreter und sonstigen Organ- und Ausschussmitglieder des bfv e.V. für Entscheidungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie
  • Antrag 3: Entscheidung Spielbetriebsvarianten    
    A) Regelungen zur Beendigung und Wertung der Saison 2019/2020 zum 30.06.2020
    A.a) Regelungen zu den Pokalwettbewerben nach Beendigung der Saison 2019/2020 zum 30.06.2020
    B) Weiterführung der Saison 2019/2020 über den 30.06.2020 hinaus
    B.a) Regelungen zu den Pokalwettbewerben zur Weiterführung der Saison 2019/2020 über den 30.06.2020 hinaus
  • Antrag 4: Beschluss über die Ermächtigung des Verbandsvorstandes

7) Genehmigung bereits vom bfv-Verbandsvorstand in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossener Ordnungsänderungen

  • Antrag 5: bfv-SpO § 17 – Wegfall der Wartfristen beim Vereinswechsel von Amateuren

8) Verschiedenes

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Den Delegierten wird gemäß Art 2, § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ermöglicht, an dem außerordentlichen Verbandstag ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben.
Vor dem Hintergrund der aktuellen behördlichen Verfügungslage raten wir dringend, zum Schutze der Gesundheit und der Gesundheit der anderen Veranstaltungsteilnehmer, von einer Präsenzteilnahme Abstand zu nehmen und online von dem Teilnahme- und Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die Inhalte der Präsenzversammlung werden per Online-Livestream zugänglich gemacht. Zudem werden elektronische Abstimmungsmöglichkeiten für die Stimmberechtigten bereitgestellt.

Die Zusammensetzung des außerordentlichen Verbandstages, die Bestimmungen über das Stimmrecht und die Zahl der Delegierten ergeben sich aus den §§ 10 bis 12 bfv-Satzung.

Die Anträge zum außerordentlichen Verbandstag wurden der Einladung beigefügt.