Fristverlängerung der Wechselperiode I / Zusätzliche Telefonzeiten
Am kommenden Montag, 02. September 2024 endet im Aktivenbereich die Wechselperiode I für Amateure und Vertragsspieler. Zum Aktivenbereich gehören in diesem Zusammenhang die Herren, Frauen sowie der ältere A-Junioren-Jahrgang (2006) und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (2008).
Hier gibt es die wichtigsten Infos nochmal zusammengefasst:
Nationale Vereinswechsel
Bis zum 02.09.24 müssen alle Vorgänge online in DFBnet beantragt bzw. die Unterlagen der bfv-Passstelle per E-Mail vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die nach dem 02.09.24 eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte prüfen Sie daher nochmals die Spielberechtigungen ihrer Neuzugänge. Nach Ende der Wechselperiode ist keine Änderungen der Spielberechtigung mehr möglich.
Internationale Vereinswechsel
Auch bei internationalen Vereinswechseln ist die Frist 02.09.24 zu beachten. Der Antrag, inklusive aller notwendigen Unterlagen, muss bis spätestens 02.09.24 online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.
Nachträgliche Zustimmung
Auch hier ist der 02.09.24 zwingend zu beachten. Der Antrag auf Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 02.09.24 vom aufnehmenden Verein online in DFBnet Pass-Online gestellt sein, um ein sofortiges Spielrecht zu erhalten. Danach gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Einigung auf die nachträgliche Zustimmung bzw. die Zahlung der Ausbildungsentschädigung innerhalb der Wechselperiode erfolgte.
Vereinswechsel Vertragsspieler
Bis zum 02.09.24 müssen die Vereinswechsel online in DFBnet Pass-Online beantragt bzw. die Unterlagen (Antrag auf Vereinswechsel, Vertragsspielervertrag, bei Bedarf gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) der bfv-Passstelle per E-Mail vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die danach eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht mehr berücksichtigt werden.
Vertragsbeginn muss spätestens der 03.09.24 sein und der Vertrag muss eine Laufzeit bis zum 30.06.25 haben.
Vertragslose Spieler gemäß § 23, Ziffer 1.3. der bfv-Spielordnung (Spieler, die zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Verein gebunden waren und auch keine Spielerlaubnis als Amateur hatten) können auch noch nach Ablauf der Wechselperiode I bis zum 31.12.24 als Vertragsspieler verpflichtet werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten, stehen Ihnen unsere beiden Mitarbeiter*innen Frau Richter und Herr Rieder zusätzlich am Freitag, 30.08.24 von 10-11 Uhr und am Montag, 02.09.24 von 14-15 Uhr telefonisch zur Verfügung.