Jahrestagung der bfv-Rechtsorgane
Mitte Oktober trafen sich die Rechtsorgane des bfv zu ihrer Jahrestagung in der Sportschule Schöneck. Dabei standen neben dem Jahresrückblick vom Vorsitzenden des Verbandsgerichts Dr. Stefan Bauer auch einige Verabschiedungen und Ehrungen auf dem Programm.
In seinem Jahresrückblick betonte Stefan Bauer den großen Einsatz der Ehrenamtlichen in der Sportgerichtsbarkeit und die hohe Akzeptanz der Entscheidungen der Sportgerichte durch die Vereine, die in einer Berufungsquote von gerade einmal 2,4 Prozent eindrucksvoll zum Ausdruck kommt. Insgesamt hatten die Sportgerichte in der letzten Saison 3.576 Fälle zu bearbeiten (bei 22.595 ausgetragenen Spielen, davon 2.069 Fälle aus dem Herren-, 74 aus dem Frauen-, und 1.433 aus dem Jugendbereich). In 86 Fällen wurde das Verbandsgericht mit Berufungen angerufen. Die Erfolgsquote der Berufungen lag bei 40,7 Prozent (35 Fälle), wovon ein Anteil von zwei Dritteln (23 Fälle) auf neuen, erstinstanzlich nicht vorgetragenen Tatsachen beruhte. Mit Blick auf die laufende Runde informierte Bauer die Anwesenden über die beim Verbandstag des bfv beschlossenen Satzungs- und Ordnungsänderungen. Große praktische Bedeutung kommt insbesondere dem Entfallen der Kausalitätsprüfung in Einspruchsverfahren wegen fehlenden Spiel- bzw. Teilnahmerechts zu. Der Einsatz nicht spiel- bzw. teilnahmeberechtigter Spielerinnen und Spieler hat demnach nun stets den Spielverlust zu Folge, ohne dass es auf einen konkreten Einfluss auf das Spielergebnis oder die Dauer des Einsatzes ankäme.
Verabschiedungen und Ehrungen
Infolge des Verbandstags gab es in der Sportgerichtsbarkeit auch personelle Änderungen. So wurden auf der Sportrichtertagung die verdienten langjährigen Sportrichter Friedrich Auerbach, Andreas Brilla und Winfried Grabsch verabschiedet. Fritz Auerbach, Träger der DFB-Verdienstnadel und der Verbandsehrennadel in Gold, trat neben seiner ehrenamtlichen Tätigkeit in seinem Heimatverein SV Neckarburken bereits 1990 als stellvertretender Vorsitzender einer Jugendkammer in die Sportgerichtsbarkeit ein und war lange Jahre Vorsitzender des Kreissportgerichts Mosbach sowie zuletzt stellvertretender Vorsitzender des bfv-Sportgerichts und Ansprechpartner für den Kreis Mosbach. Andreas Brilla und Winfried Grabsch konnten für ihre Verdienste mit der Verbandsehrennadel in Bronze ausgezeichnet werden. Andreas Brilla trat 2011 in die Sportgerichtsbarkeit ein, war Vorsitzender des Kreissportgerichts Mannheim und zuletzt im Verbandsgericht tätig. Ebenfalls langjähriger Sportrichter am Verbandsgericht war Winfried Grabsch, der 2012 in diese Funktion eingetreten ist.
Als Anerkennung für langjährige Verdienste hatte Vizepräsident Prof. Dr. Andreas Pitz weitere Verbandsehrennadeln im Gepäck. Mit der Verbandsehrennadel in Gold ausgezeichnet wurde Rainer Bilger (Eintritt als Beisitzer in die Spruchkammer Sinsheim 1991, danach langjährige Tätigkeit am Kreissportgericht Sinsheim, stellvertretender Vorsitzender des bfv-Sportgerichts und aktuell Ansprechpartner für den Kreis Sinsheim). Verbandsehrennadeln in Bronze erhielten Frank Haarer (Eintritt als Sportrichter 2009, stellvertretender Vorsitzender des bfv-Sportgerichts und aktuell stellvertretender Vorsitzender des Verbandsgerichts) und Thomas Weber (ab 2013 Vorsitzender des Kreissportgerichts Pforzheim, aktuell Mitglied des Verbandsgerichtsgerichts).
Nach den Verabschiedungen und Ehrungen lobte Felix Wiedemann, bfv-Geschäftsführer Sport, die gute Zusammenarbeit mit der Sportgerichtsbarkeit. Anschließend berichtete der Vorsitzende des Kontrollausschusses Julian Rosenberger über die Tätigkeit in der vergangenen Runde sowie die Erfahrungen mit den Strafantragsverfahren und die mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Rechtsprechung – in moderatem Umfang – eingelegten Berufungen. Zum Abschluss stellte der stellvertretende Vorsitzende des Verbandsgerichts Frank Haarer einen Streifzug durch die Rechtsprechung des Verbandsgerichts im letzten Jahr vor. Es wurden bei diesem Anlass u.a. der Umgang mit roten Karten und Sonderberichten von nicht neutralen Unparteiischen, die Voraussetzungen von Strafmilderungsgründen (insbes. nach Provokationen), die Abgrenzung von Tätlichkeit und rohem Spiel, die Reichweite des Tatsachenprimats der Unparteiischen sowie die Erfahrungen mit sog. „Funktionärsstrafen“ (rote Karten für Teamoffizielle) diskutiert.