Wechselperiode II steht bevor
Einbezogen in die Wechselperiode II sind zudem auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (2006) sowie der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (2008). Bis zum 31.01.2025 müssen alle erforderlichen Unterlagen der bfv-Passstelle vorliegen bzw. online beantragt sein, um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Das Freundschaft- und Pokalspielrecht wird grundsätzlich ab Antragstellung erteilt.
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Wechselbestimmungen nochmal für Sie zusammen:
Bei einem Vereinswechsel durch den neuen Verein (Antragstellung-Online) muss dieser also bis spätestens 31.12.24 online erfasst werden, sodass die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Reagiert der abgebende Verein nicht innerhalb der 14 Tage-Frist ab Antragstellung, wird dem Vereinswechsel automatische eine Zustimmung erteilt, wenngleich die Zustimmung verweigert wurde.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Vereinswechselantrag, der nach dem 31.12.24 durch den neuen Verein gestellt wird, ohne dass bereits eine Abmeldung durch den alten Verein online vorliegt, keine Änderung des Abmeldedatums mehr möglich ist.
Wird ein*e Spieler*in zuerst von ihrem/seinem bisherigen Verein online zum 31.12.24 abgemeldet, kann der neue Verein den Vereinswechselantrag noch bis zum Ablauf der Wechselperiode II problemlos erfassen (31.01.25).
Bei einem Wechsel einer/s Amateurspieler*in, sowie einer/s Vertragsspieler*in bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern die/der Spieler*in die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Bei einer/m Vertragsspieler*in muss dies in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss die/der Spieler*in online vom bisherigen Verein abgemeldet werden. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 31.12.24 online erfolgen, wenn die/der Spieler*in eine Spielerlaubnis als Amateur*in erhalten soll. Erhält die/der Spieler*in einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein, muss die Vertragsauflösung auf spätestens 31.01.2025 datiert sein und online erfasst bzw. hochgeladen werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.2025 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 31.01.25 vorgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages muss mindestens bis zum 30.06.2025 festgeschrieben sein.
Eine nachträgliche Freigabe kann bis spätestens 31.01.25 online beantragt werden (nur vom aufnehmenden Verein möglich). Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.
Anders als in der Wechselperiode I im Sommer gibt es keine festgeschriebene Ablösesumme. Diese ist also zwischen den beteiligten Vereinen frei verhandelbar.
Bei einem internationalen Vereinswechsel muss ebenfalls der Antrag bis zum 31.01.25 ordnungsgemäß online gestellt werden.
Wie bereits bekannt ist, ist zwischenzeitlich auch die überregionale Abmeldung durch den aufnehmenden Verein bei den meisten Verbänden online möglich, sodass die Abmeldepostkarte nicht mehr postalisch versendet werden muss.
Eine Übersicht bei welchen Verbänden es möglich ist, finden Sie auf unserer Homepage unter Service/Beratung > Herren/Frauen > Vereinswechsel > Überregionaler Vereinswechsel.
Grundsätzlich gilt: Unterlagen bzw. Online-Anträge, die nach dem 31.01.25 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden können.
Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 2007 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2009 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.
Bei Fragen oder Unklarheiten, stehen Ihnen unsere beiden Mitarbeitenden der Passstelle wie gehabt gerne zur Verfügung.
Christina.Richter@badfv.de / 0721-40904-57
Jonathan.Rieder@badfv.de / 0721-40904-16
Bitte beachten Sie, dass wir uns ab dem 23.12.24 in den Betriebsferien befinden und wir Ihnen ab Dienstag, den 07.01.24 wieder zur Verfügung stehen.