14 Jun. 2021

Update Testungen bei Schüler*innen

 

Das Kultusministerium hat mitgeteilt, dass ab sofort auch Eigenbescheinigungen der Eltern für die Grundschulen von der Schule bestätigt werden können und somit 60 Stunden Gültigkeit haben.

Seit der neuen CoronaVO Schulen müssen Testungen in der Schule auf Verlangen bestätigt werden und gelten somit für 60 Stunden lang für alle Angebote aus den Öffnungsstufen. Für Eigenbescheinigungen der Eltern galt dies bislang nicht. Um sie jedoch nicht zu benachteiligen, hat das Kultusministerium die Möglichkeit geschaffen, auch zu Hause durchgeführte Testungen durch die Eltern in der Schule bestätigen zu lassen.

Eigenbescheinigungen können jedoch nur in der Schule bestätigt werden, direkt für den Sport o.ä. gelten diese nicht. 

In den Öffnungsstufen der CoronaVO besteht für alle Personen ab 6 Jahren eine Testpflicht, sofern sie nicht bereits vollständig geimpft oder genesen sind. Die Testpflicht entfällt erst ab einer stabilen Inzidenz unter 35 und nur im Freien- Für die Nutzung der Kabinen ist weiterhin eines der g (getestet, geimpft oder genesen) notwendig.