bfv-Vorstand ändert Regelung zum Schiedsrichter-Soll 2020
Karlsruhe. Als Folge der Saisonunterbrechungen im Kalenderjahr 2020 hat der Verbandsvorstand beschlossen, die Anforderungen an die Schiedsrichter*innen zum Erreichen des Solls deutlich zu reduzieren.
Dafür wurde in der bfv-Spielordnung der §52 „Schiedsrichter, Schiedsrichtersoll“ geändert. Schiedsrichter*innen müssen demnach im Jahr 2020 nur sechs anstatt der üblichen 15 Spielleitungen, Beobachtungen oder die Mischung aus beidem vorweisen, um angerechnet zu werden. Bei Jungschiedsrichter*innen bis 18 Jahren (Stichtag 01.07.2020) ist die Vorgabe auf vier Spiele reduziert.
„Im Kalenderjahr 2020 wurden trotz der Saisonunterbrechungen rund die Hälfte aller Spiele ausgetragen. Vor diesem Hintergrund erscheint die getroffene Regelung notwendig auf der einen und zumutbar auf der anderen Seite“, erläutert bfv-Vizepräsident Rüdiger Heiß.
Lehrabende in den Kreisschiedsrichtervereinigungen fanden hingegen so gut wie keine statt. Daher entfällt für 2020 die Pflicht zur Teilnahme komplett.
Die Bußgeldbeauftragten der Fußballkreise werden auf dieser Basis die Bescheide vorbereiten. Vollstreckt werden diese jedoch zunächst nicht. Das weitere Vorgehen wird der Verbandsvorstand mit Blick auf die Entwicklung der aktuellen Saisonunterbrechung noch festlegen.