Wechselperiode II endet am 31. Januar 2017 um 24 Uhr
Genau wie bei den Fußballprofis der Bundesligen endet auch für Vertragsspieler und Amateure von der dritten Liga abwärts bis zur Kreisklasse C die Wechselperiode II am Dienstag, 31.Januar 2017 um 24 Uhr.
Einbezogen in diese Regelung sind zudem auch der ältere A-Junioren-Jahrgang (1998) sowie der gesamte Frauenbereich einschließlich dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2000). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen der Passstelle des Badischen Fußballverbandes in der Sportschule Schöneck alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, um bei rechtzeitiger Abmeldung und im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Bei einem Vereinswechsel sind dies der Antrag auf Vereinswechsel sowie der Spielerpass mit Abmeldung spätestens zum 31.12.2016. Eine nachträgliche Freigabe kann bis 31. Januar 24 Uhr zur Terminwahrung auch per Faxmitteilung an die Nummer 0721/40904-341 oder per E-Mail an passstelle@badfv.de übermittelt werden. Die Originale sind in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Seit nunmehr drei Jahren kann dies auch online abgewickelt werden, sodass die Unterlagen der Passstelle nicht mehr zugeschickt werden müssen.
Auch bei einem Wechsel eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Diese muss in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der Spieler entweder online oder durch Einsendung des ausgefüllten Spielerpasses abgemeldet werden. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 31.12.16 erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein muss die Vertragsauflösung auf spätestens 31.01.17 datiert und bis zu diesem Datum spätestens eingereicht werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.17 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel ebenfalls bis spätestens 31.01.17 vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen die nach dem 31.01.17 eingehen nicht mehr berücksichtigt werden können (Eingangsstempel bfv ist ausschlaggebend).
Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- (1999 und jünger) bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2001 und jünger) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.
Für Fragen stehen Ihnen unsere beiden Mitarbeiterinnen der Passstelle Christina Arend (0721/40904-57) und Julia Klett (0721/40904-617) gerne zu den Öffnungs- und Telefonzeiten zur Verfügung. Abschließend möchten wir an dieser Stelle auch nochmals an die Gebührenanpassung bei der postalischen Beantragung erinnern. Alle Infos gibt es auf hier.