Wechselperiode II steht bevor: Fristen beachten!
Karlsruhe. Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und neben dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel steht auch wieder die Wechselperiode II für den Herren- und Frauenbereich sowie den älteren A-Junioren- (2004) und älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2006) vom 01.01.23 bis zum 31.01.23 kurz bevor.
Entscheidend ist, dass der bfv-Passstelle bis zum 31.01.2023 alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. online beantragt sind, um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Das Freundschaft- und Pokalspielrecht wird grundsätzlich ab Antragstellung erteilt.
Die wichtigsten Wechselbestimmungen nochmal zusammengefasst:
WICHTIGER HINWEIS: Die Abmeldefrist verlängert sich in diesem Jahr auf Montag, den 02.01.2023, weil der 31.12.2022 auf einen Samstag fällt.
Bei einem Vereinswechsel durch den neuen Verein (Antragstellung-Online) muss dieser also bis spätestens 02.01.23 online erfasst werden, sodass die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Vereinswechselantrag, der nach dem 02.01.23 durch den neuen Verein gestellt wird, ohne dass bereits eine Abmeldung durch den alten Verein online vorliegt, keine Änderung des Abmeldedatums mehr möglich ist. Wird ein Spieler zuerst von seinem bisherigen Verein online zum 02.01.2023 abgemeldet, kann der neue Verein den Vereinswechselantrag noch bis zum Ablauf der Wechselperiode II am 31.01.23 problemlos erfassen.
Bei einem Wechsel eines Amateurspielers sowie eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode ll der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Bei einem Vertragsspieler muss dies in Form einer Vertragsauflösung in beidseitigem Einvernehmen (gilt als Zustimmung) fristgerecht erklärt werden. Zusätzlich muss der Spieler online vom bisherigen Verein abgemeldet werden. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 02.01.2023 erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll. Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ beim neuen Verein, muss die Vertragsauflösung auf spätestens 31.01.2023 datiert sein und online erfasst bzw. hochgeladen werden. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.2023 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 31.01.23 vorgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages muss mindestens bis zum 30.06.2023 festgeschrieben sein. Eine nachträgliche Freigabe kann bis spätestens 31.01.23, 24 Uhr online beantragt werden (nur vom aufnehmenden Verein möglich). Anders als in der Wechselperiode I im Sommer, gibt es keine festgeschriebene Ablösesumme. Diese ist also zwischen den beteiligten Vereinen frei verhandelbar. Bei einem internationalen Vereinswechsel muss der Antrag ebenfalls bis zum 31.01.23 online gestellt werden.
Grundsätzlich gilt: Unterlagen bzw. online-Anträge, die nach dem 31.01.23 eingehen (Posteingangsstempel bfv ist ausschlaggebend), können nicht mehr berücksichtigt werden können. Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren- bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang abwärts. Dies sind bei den Jungs die Jahrgänge 2005 und jünger sowie bei den Mädchen die Jahrgänge 2007 und jünger. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Freigabe drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nichtfreigabe sechs Monate nach dem letzten Spiel.
Wie bereits bekannt, kann die überregionale Abmeldung durch den aufnehmenden Verein bei den meisten Verbänden auch online abgewickelt werden, sodass die Abmeldepostkarte nicht mehr postalisch versendet werden muss. Eine Übersicht bei welchen Verbänden es möglich ist, ist auf unserer Homepage unter Service/Beratung > Herren/Frauen > Vereinswechsel > Überregionaler Vereinswechsel einsehbar.
Erreichbarkeit und Zuständigkeiten der Passstelle
Telefonzeiten in der Wechselperiode II (01.01. – 31.01.23): Montag bis Freitag von 10 – 11 Uhr und von 13 – 14 Uhr
Außerhalb der Telefonzeiten: Für eine individuelle Beratung bzw. Terminvereinbarung, können Sie sich gerne direkt per E-Mail mit Christina Richter in Verbindung setzen: christina.richter@badfv.de
Bitte beachten: Die Passstelle ist vom 22.12.22 – 06.01.2023 geschlossen.
Christina Richter – Leiterin der Passstelle: christina.richter@badfv.de oder 0721/40904-57
- Regionale- sowie überregionale Vereinswechsel HERREN/FRAUEN
- Nachträgliche Freigaben
- Spielberechtigungsänderungen
- Vertragsangelegenheiten (Vertragsverlängerung / Vertragsauflösungen / Neuer Vertrag / Verträge mit Vereinswechsel)
Joshua Hillesheim: joshua.hillesheim@badfv.de oder 0721/40904-30
- Regionale- sowie Überregionale Vereinswechsel JUGEND
- Aktivenspielrechte Gast- und Zweitspielrechte
- Internationale Vorgänge (Erstausstellung / Vereinswechsel / Austauschschüler)
- Futsal-Angelegenheiten
- Testspielrechte