Beim außerordentlichen Kreistag des Fußballkreis Karlsruhe am 13.02.2009 wurde die jetzt gültige Regelung für den Auf- und Abstieg der Kreisliga sowie den Kreisklassen einstimmig beschlossen. Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem im Fußballkreis Karlsruhe die Zahl der Kreisligen reduziert wurde und die Zahl der Staffeln der Kreisklasse C (zwangsläufig) erhöht werden musste.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
- Vizemeister der Kreisliga spielt um Aufstieg in einer Relegationsrunde mit anderen Vizemeistern (PF und BR) und Landesligarelegationsteilnehmer
- Vizemeister der A-Klassen spielen um einen dritten Aufstiegsplatz in die Kreisliga
- Vizemeister der B-Klassen ermitteln in einer "Dreier-Runde" (im Regelfall) einen weiteren Aufsteiger (Zahl der Aufsteiger variiert je nach Ausgangssituation in Landes-/Kreisliga zwischen 3 und 5)
- Die Zahl der Absteiger aus allen Klassen ist flexibel und von der Ausgangssituation der oberen Staffeln abhängig
- Die Staffelgröße der Kreisliga ist variabel (16,17 oder 18) die Staffelgröße der Kreisklasse A und B ist starr mit 16, Staffelgröße Kreisklasse C ist variabel
Beim Kreistag am 04.06.2010 wurde die Änderung der Aufstiegsreglung in den Kreisklassen C beschlossen - diese Änderung wurde in die bestehende Regelung eingearbeitet - ebenso die am 14.06.2013 beim Kreistag beschlossenen Klarstellungen zu bestehenden Aufstiegsregelung (keinerlei inhaltliche Änderung).
Die kompletten Regelungen finden Sie hier ...