Qualifizierung
Aus- und Fortbildung im bfv
Der bfv bietet eine umfangreiche Palette an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für die Zielgruppen
- Trainerinnen und Trainer
- Vereinsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter
- Erzieher*innen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
zentral in der Sportschule Schöneck und dezentral in den Kreisen und Vereinen.
Neben Qualifizierungsangeboten, die zu einem Zertifikat oder einer Lizenz führen, bietet der bfv auch zahlreiche Maßnahmen, die zusätzlich oder unabhängig davon zur Weiterbildung, Information und für neue Impulse dienen oder spezielle Zielgruppen fortbilden.
Förderungen

AOK-Qualifizierungsstipendien
Gutes Training und richtiges Trainerverhalten sind eine wichtige Grundlage dafür, die Begeisterung am Fußball bei den Mädchen und Frauen zu wecken und aufrecht zu halten. Daher fördert die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit den Fußballverbänden im Land die Qualifizierung speziell für diesen Bereich.
Alle Männer und Frauen, die im Mädchen- und Frauenfußball tätig sind und die Trainerausbildung bzw. Teile davon in diesem Jahr absolviert haben, können sich für ein AOK-Qualifizierungsstipendium bewerben. Voraussetzung ist die Verpflichtung, noch mindestens ein weiteres Jahr im Mädchen- oder Frauenfußball tätig zu sein, und die Abgabe von zwei Halbjahresberichten über die Tätigkeit. Der Antrag muss vom jeweiligen Verein gestellt werden. Die Höhe der Stipendien entspricht maximal der Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr.
Die Bewerbung für 2022 ist noch bis zum 5. Dezember 2022 möglich: Bewerbungsformular
Zuschüsse für DOSB-Lizenzen
Das Land Baden-Württemberg stellt finanzielle Sportfördermittel bereit, damit die Sportbünde über einen Beschäftigungskostenzuschuss die Arbeit der Vereine unterstützen können. Der Badische Sportbund Nord schüttet somit Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter bzw. Trainer aus. Darunter fallen die Trainer-C- und B-Lizenz des Badischen Fußballverbandes. Vereine können für ihre Trainer mit Lizenz bis zu 500 Euro jährlich abrechnen. Die Lehrgangskosten lassen sich auf diese Weise einfach und schnell wieder refinanzieren. Infos gibt es beim BSB Nord.
Freistellung
Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können zwei Gesetze für die Freistellung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nutzen:
- das Bildungszeitgesetz und
- das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.
Die Ansprüche und Voraussetzungen sind unterschiedlich. Der Badische Fußballverband ist als Träger von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Bildungszeitgesetzes anerkannt. Entsprechende Lehrgänge sind im Lehrgangsprogramm mit einem *BZ gekennzeichnet.
- Vergleich der beiden Gesetze
- Liste der anerkannten Träger
- Merkblatt für Beschäftigte
- FAQ: Bildungszeitgesetz
- FAQ: Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
- Formular zur Beantragung der Bildungszeit
- Musterantrag Bildungszeit
- Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz
Ansprechpartner Qualifizierung in den Kreisen
Kreis | Name | |
---|---|---|
Tauberbischofsheim | Hans Kastner | hakastner@gmx.de |
Buchen | Uwe Todtenhaupt | ut@todtenhaupt.net |
Mosbach | Darko Lacic | darko.lacic@web.de |
Sinsheim | Patrick Fischer | profischer@t-online.de |
Heidelberg | Karl Drehsel | karl.drehsel@fussball-hd.de |
Mannheim | Andreas Ewald | ewald.hohensachsen@gmx.de |
Bruchsal | Steffen Rudolf | rudolf.steffen@gmx.de |
Karlsruhe | Thomas Potschka | potschka.thomas@bgv.de |
Pforzheim | Regina Schendel | reginschendel@gmx.de |