Qualifizierung
Aus- und Fortbildung im bfv


Der bfv bietet eine umfangreiche Palette an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für die Zielgruppen
- Trainerinnen und Trainer
- Vereinsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter
- Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
zentral in der Sportschule Schöneck und immer mehr auch dezentral in den Kreisen und Vereinen.
Neben Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einem Zertifikat oder einer Lizenz führen, bietet der bfv auch zahlreiche Maßnahmen, die zusätzlich zu einer Lizenz oder unabhängig davon zur Weiterbildung, Information und für neue Impulse dienen oder spezielle Zielgruppen fortbilden.
Für einige der Angebote kann eine Freistellung nach dem Bildungszeitgesetz oder nach dem Gesetz zur Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit beantragt werden (weitere Infos siehe unten).
Ansprechpartner Qualifizierung in den Kreisen
Kreis | Name | |
---|---|---|
Tauberbischofsheim | Hans Kastner | hakastner@gmx.de |
Buchen | Uwe Todtenhaupt | ut@todtenhaupt.net |
Mosbach | Darko Lacic | darko.lacic@web.de |
Sinsheim | Patrick Fischer | profischer@t-online.de |
Heidelberg | Karl Drehsel | karl.drehsel@fussball-hd.de |
Mannheim | Andreas Ewald | ewald.hohensachsen@gmx.de |
Bruchsal | Steffen Rudolf | rudolf.steffen@gmx.de |
Karlsruhe | Thomas Potschka | potschka.thomas@bgv.de |
Pforzheim | Regina Schendel | reginschendel@gmx.de |
Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können zwei Gesetze für die Freistellung zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nutzen:
- das Bildungszeitgesetz und
- das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit.
Die Ansprüche und Voraussetzungen sind unterschiedlich. Für die Nutzung des Bildungszeitgesetzes beim Besuch von Lehrgängen ist die Anerkennung als Träger von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Bildungszeitgesetzes erforderlich. Diese Anerkennung wurde dem Badischen Fußballverband erteilt. Entsprechende Lehrgänge sind im Lehrgangsprogramm mit einem *BZ gekennzeichnet.
Vergleich der beiden Gesetze
Liste der anerkannten Träger
Alle weiteren wichtigen Fragen und Antworten zu den beiden Gesetzen sind hier zusammengestellt:
Merkblatt für Beschäftigte
FAQ: Bildungszeitgesetz
FAQ: Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
Als Hilfe für das Ausfüllen des Antrags auf Bildungszeit dient ein Musterantrag mit Beispielen.
Formular zur Beantragung der Bildungszeit
Musterantrag Bildungszeit
Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz
AOK-Qualifizierungsstipendien

Gutes Training und richtiges Trainerverhalten sind eine wichtige Grundlage dafür, die Begeisterung am Fußball bei den Mädchen und Frauen zu wecken und aufrecht zu halten. Daher steht bei dem neuen Kooperationsprojekt die Qualifizierung der Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Mittelpunkt.
Alle Männer und Frauen, die im Mädchen- und Frauenfußball tätig sind und die Trainerausbildung bzw. Teile davon in diesem Jahr absolviert haben, können sich für ein AOK-Qualifizierungsstipendium bewerben. Gefördert werden Personen, die an einem Basiswissen-Lehrgang teilgenommen bzw. das Teamleiterzertifikat oder die Trainer-B- oder C-Lizenz erworben haben. Voraussetzung ist die Verpflichtung, noch mindestens ein weiteres Jahr im Mädchen- oder Frauenfußball tätig zu sein, und die Abgabe von zwei Halbjahresberichten über die Tätigkeit. Der Antrag muss vom jeweiligen Verein gestellt werden. Die Höhe der Stipendien entspricht maximal der Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr.
Die Bewerbung erfolgt über das unten eingestellt Bewerbungsformular, das auch weitere Informationen enthält. Bewerbungsschluss ist der 6. Dezember 2020.