Playing Down
Pilotprojekt "Playing Down"
Die körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen verläuft in der Regel nicht linear und sehr individuell. Deutlich kleinere und leichtere Kinder treffen im sportlichen Wettkampf einer Altersklasse oftmals auf größere und körperlich stärkere Kinder. Man spricht hier vom „relativen Alterseffekt“, der für den weiteren Verlauf einer sportlichen Entwicklung für spätentwickeltere Kinder deutlichen Nachteile mit sich bringen kann. Das vielleicht prominenteste Beispiel ist der argentinische Weltmeister Lionel Messi, der aufgrund des verzögerten Wachstums erst spät sein extremes Talent entwickeln und perfektionieren konnte.
Die großen Unterschiede in der biologischen Reife führen im Jugendfußball vielfach zu Benachteiligungen – im Training wie im Spiel. Eine deutliche geringere Körpergröße bspw., verringert die Möglichkeit, sich im Zweikampf gegen biologisch ältere Gegenspieler durchzusetzen. In der Folge verlieren Spätentwickler oft die Lust an zweikampfgeprägten Sportarten. Studien belegen eindeutig die geringere Chance für biologische jüngere Kinder, für Auswahlkader berücksichtigt zu werden. In Mannschaftssportarten betrifft dies in der Regel Kinder und Jugendliche, die in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres geboren werden.
Der DFB führt mit Beginn der aktuellen Spielzeit 2024/25 in mehreren Landesverbänden ein Pilotprojekt durch, das sich an biologisch jüngere Fußballer richtet. Ziel ist es, betroffenen Kindern für ein halbes Jahr die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen („Playing-Down“), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Kindern zu messen. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen begleitet.
Ob ein Kind in die Kategorie „biologisch jünger“ fällt, kann anhand objektiver Kriterien bestimmt werden. So wird bspw. das Körpergewicht in Relation zum Alter gemessen, wie auch die Körpergröße im Stehen und im Sitzen. Ausschließlich Kinder, die entsprechende Werte aufweisen, können einen Antrag stellen, übergangsweise in eine altersgerechte Spielklasse eingruppiert zu werden. Die Regelung gilt für ein halbes Kalenderjahr; nach Ablauf der Sondergenehmigung ist eine erneute Bestimmung der biologischen Messwerte notwendig.
Welche Spieler können von dieser Regelung Gebrauch machen?
Die Regelung betrifft für das Pilotprojekt zunächst die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2024/25 sind dies die Jahrgänge 2011 und 2009. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d. h., in der U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Januar 2025 ist mehr als 1 Jahr geringer als das biologische Alter des „durchschnittlichen“ Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.
Konkret bedeutet dies: Der „durchschnittliche“ U14-Spieler ist am 01. Januar 2025 13,5 Jahre alt. Der „durchschnittliche“ U16-Spieler ist 15,5 Jahre alt. Um am „Playing-Down“ teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,5 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,5 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen.
WICHTIG: Wird der Antrag eines Spielers genehmigt, ist er für das nächste halbe Jahr ausschließlich in der jüngeren Altersklasse spielberechtigt.
Wie finde ich heraus, ob ein Spieler das Kriterium für die „Playing-Down“-Regelung erfüllt?
Falls Sie annehmen, dass ein Spieler in Ihrem Verein von dieser Regelung profitieren kann, können Sie sein biologisches Alter durch ein einfaches Messverfahren selbst bestimmen. Die Erläuterung dieses Verfahrens ist im Kurzvideo veranschaulicht. Die Messergebnisse werden mit weiteren relevanten Informationen zum Spieler in ein Excel-Dokument eingetragen. Dort wird automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet. Schließlich wird angezeigt, ob der Spieler für die „Playing-Down“-Regelung antragsberechtigt ist.
Was kann ich tun, wenn ein Spieler antragsberechtigt ist?
Ist das Kriterium erfüllt, so können Sie beim Verband bis einschließlich 31. Januar 2025 per Mail an passstelle@badfv.de einen Antrag auf ein zusätzliches, zeitweises Spielrecht in der jüngeren Altersklasse stellen. Das Antragsformular hierfür finden Sie hier. Zusätzlich muss die Einverständniserklärung für die Evaluation an der Uni Tübingen eingereicht werden. Nach Prüfung des Antrags werden die Messungen vom Verband im Februar 2025 in der Sportschule Schöneck nochmals durchgeführt. Bei erneuter Erfüllung des Kriteriums wird das Spielrecht für das nächste halbe Jahr erteilt.
Wann können die Anträge eingereicht werden?
Die Anträge können jeweils halbjährlich gestellt werden.
Für die zweite Saisonhälfte (Spielrecht von 01.02.2025 bis 31.07.2025) muss der Antrag zwischen dem 01.12.2024 und dem 31.01.2025 eingereicht werden. Die anschließenden zentralen Messtermine finden am 30. Januar sowie 4. und 7. Februar in der Sportschule Schöneck statt.
Für die erste Saisonhälfte der Saison 2025/26 (Spielrecht bis 31.01.2026) muss der Antrag bis zum 15.08.2025 eingereicht werden. Die zentralen Messtermine finden im Anschluss in der Sportschule Schöneck statt und werden rechtzeitig kommuniziert.