Fortbildungen

Fortbildungen zur Lizenzverlängerung (C- und B-Lizenz)

  • Gültigkeit: Lizenzen sind 3 Jahre gültig (bis 31.12. des dritten Jahres). Verlängerung durch Fortbildungen erforderlich.
  • Verantwortung: Lizenzinhaber*innen müssen sich selbstständig rechtzeitig anmelden.
  • Nach dem Ablauf der Gültigkeit: Lizenz verliert vorerst ihre Gültigkeit, kann aber rückwirkend durch Fortbildungsmaßnahmen wieder verlängert werden

Termine & Anmeldungen

  • Online über MS Teams (ca. 3,5 Std.) → 4 Lerneinheiten
  • Besonderheit: Trainingsdialog in Präsenz an den DFB Stützpunkten
  • Kann jederzeit absolviert werden, unbegrenzt gültig
  • Beliebig viele Plätze
  • Keine Teilnehmerunterlagen notwendig

  • In Präsenz in der Sportschule Schöneck (2 volle Tage mit Übernachtung) → 16 Lerneinheiten
  • Die Lehrveranstaltung entspricht dem Bildungszeitgesetz (Baden-Württemberg)
  • Sollte im Jahr des Ablaufdatums erfolgen (begrenzte Plätze)
  • Teilnehmerunterlagen müssen spätestens 5 Wochen vor der Präsenzphase im Original per Post (Sportschule Schöneck / Sepp-Herberger-Weg 2 / 76227 Karlsruhe) eingereicht werden → Attest & Führungszeugnis (beide Dokumente nicht älter als 3 Monate)

Zuschüsse für DOSB Lizenzen

Das Land Baden-Württemberg stellt finanzielle Sportfördermittel bereit, damit die Sportbünde über einen Beschäftigungskostenzuschuss die Arbeit der Vereine unterstützen können. Der Badische Sportbund Nord schüttet somit Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter bzw. Trainer aus. Darunter fallen die Trainer-C- und B-Lizenz des Badischen Fußballverbandes. Vereine können für ihre Trainer mit Lizenz bis zu 500 Euro jährlich abrechnen. Die Lehrgangskosten lassen sich auf diese Weise einfach und schnell wieder refinanzieren. 

 

Infos gibt es beim BSB Nord.

 

Gesetze

Bildungszeitgesetz & Gesetz zur Stärkung des Ehrenamt in der Jugendarbeit

Da unsere Lehrgänge auch unter der Woche stattfinden, sind unsere Teilnehmenden in der Situation, dass ggf. Urlaub beantragt werden muss. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten einen Sonderurlaub einzureichen bzw. geltend zu machen:

  • Das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich für eine begrenzte Zeit von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden oder sich persönlich weiterzuentwickeln.
  • Gesetz zur Stärkung des Ehrenamt in der Jugendarbeit erlaubt es den Teilnehmenden bis zu 10 Tage 
     

DFB-Trainingsdialog

Da Talentförderung nur durch ein perfektes Zusammenspiel zwischen Verein und Verband optimal funktioniert, forciert der DFB im Rahmen des Talentförderprogramms auch die Qualifizierung der Vereinstrainer*innen mit der Durchführung der sogenannten Trainingsdialoge an den DFB-Stützpunkten.

Mehr Informationen

News

Kontakt

Marc Keller
sportlicher Ausbilder & Teilnehmermanagement
Yannick Rolf
sportlicher Ausbilder & Teilnehmermanagement
Rainer Scharinger
Ausbilder B-Lizenz