Die Wechselperiode I neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Nicht wie üblich endet diese am 31.08.25, sondern erst am Montag, 01.09.25. Mit diesem Rundschreiben möchten wir nochmals auf die wichtigsten Punkte hinweisen.
Bis zum 01.09.2025 müssen alle Vorgänge online in DFBnet beantragt bzw. die Unterlagen der bfv-Passstelle vollständig vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die nach dem Ende der Wechselperiode I (02.09.25) eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte prüfen Sie daher nochmals die Spielberechtigungen (Pflichtspielrecht) ihrer Neuzugänge. Nach Ende der Wechselperiode sind keine Änderungen/Korrekturen der Spielberechtigung mehr möglich.
Nachträgliche Zustimmung: Auch hier ist die Frist 01.09.2025 zwingend zu beachten. Der Antrag auf Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 01.09.2025 vom aufnehmenden Verein online in DFBnet gestellt werden, sofern natürlich der entsprechende Nachweis vorliegt, um das sofortige Spielrecht zu erhalten. Danach gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Einigung auf die nachträgliche Zustimmung bzw. die Bezahlung der Ausbildungsentschädigung innerhalb der Wechselperiode bereits erfolgte.
Internationale Vereinswechsel: Auch bei internationalen Vorgängen muss der Vereinswechsel, inklusive aller erforderlichen Unterlagen, ordnungsgemäß bis spätestens 01.09.2025 online in DFBnet beantragt werden.
Vereinswechsel Vertragsspieler: Bis zum 01.09.2025 müssen die Vereinswechsel online in DFBnet beantragt bzw. die Unterlagen (Antrag auf Vereinswechsel, Vertrag, bei Nicht-EU-Bürger gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) der bfv-Passstelle vorliegen. Der Vertrag muss spätestens am 02.09.25 beginnen und eine Laufzeit bis zum 30.06.26 haben. Unterlagen bzw. Anträge, die nach dem 01.09.25 eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht mehr berücksichtigt werden.
Vertragslose Spieler, die zum Ablauf der Wechselperiode I vertraglich an keinen Verein gebunden waren und auch keine Spielerlaubnis als Amateur hatten, können bis spätestens 31.01.2026 als Vertragsspieler verpflichtet werden (§ 23 Ziffer 1.3 SpO).
Um Ihnen bei den letzten Vorgängen bestmöglich zur Verfügung zu stehen und Sie bei Unklarheiten oder Probleme unterstützen zu können, steht Ihnen die Leiterin der Passstelle, Frau Christina Richter am Freitag, 29.08.25 zusätzlich von 10-11 Uhr und am Montag, 01.09.25 von 14-15 Uhr telefonisch zur Verfügung.